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Pressemitteilung für die Woche vom 11. bis 15. März 2024

Montag, den 11. März 2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 9:15 Uhr die Berufungssache gegen eine 45 Jahre alte Angeklagte wegen Körperverletzung (5 NBs 144/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 32 Jahre alten Angeklagten wegen Erschleichens von Leistungen (5 NBs 239/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 48 Jahre alten Angeklagten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamten (5 Ns 6/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 12. März 2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 53 Jahre alten Angeklagten wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (6 Ns 26/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Mittwoch, den 13. März 2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 56 Jahre alte Angeklagte wegen Diebstahls (6 NBs 47/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen eine 62 Jahre alte Angeklagte wegen Urkundenfälschung (5 Ns 18/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 39 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung (5 NBs 116/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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