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Pressemitteilung für die Woche vom 4. bis 8. März 2024


Pressemitteilungen:

Dienstag, den 05. März 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen J.T. (geboren 1992) u.a. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung (Az. 2 KLs 20/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, 11.07.2023 in Stolzenau im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit unter Vorhalt einer Waffe, die Geschädigte aufgefordert zu haben, das gesamte Geld des Bekleidungsgeschäftes ihm auszuhändigen. Dabei soll der Angeklagte gedroht haben, zu schießen. Der Angeklagte soll dabei ca. 1.440,00 € erlangt haben.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 10 Zeugen und 1 Sachverständiger) geladen worden sind:

05.03.2024 (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)

14.03.2024 (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)

20.03.2024 (1 Sachverständiger)

27.03.2024 (1 Sachverständiger)

Mittwoch, den 06. März 2024

Um 10:00 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer die Hauptverhandlung gegen A.B. (geboren 1980) u.a. wegen Mordes (Az. 1 Ks 109/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 10.09.2023 und 13.09.2023 in Barenburg, Sulingen und Burgwedel u.a. in 2 Fällen versucht zu haben, einen Menschen zu töten und einen Menschen getötet zu haben. Im Einzelnen:

Am 10.09.2023 soll der Angeklagte die 17-Jähre gestoppt haben und diese mit einem Messer angegriffen haben. Dabei soll der Angeklagte der später Getöteten einen gezielten Stich in die Halsregion versetzt haben sowie einen Kehlenschnitt.

Am 13.09.2023 gegen 00:35 Uhr soll der Angeklagte die Geschädigte auf dem Parkplatz vor einem Schnellrestaurant mit einem Messer angegriffen haben. Aufgrund des Angriffs soll die Geschädigte zu Boden gestürzt sein. Der Angeklagte soll weiterhin auf die Geschädigte eingestochen haben. Die Geschädigte soll u.a. unterschiedliche Stich- und Schnittverletzungen erlitten haben u.a. am Unterarm, Handrücken und Knie.

Infolge der Tat vom 13.09.2023 soll der Angeklagte gegen 11 Uhr bewusst auf die 18-jähige Geschädigte mit seinem Fahrzeug mit ca. 43 km/h zugefahren sein. Die Geschädigte soll daraufhin gestürzt sein und sich erheblich verletzt haben. Die Geschädigte soll eine Fraktur des linksseitigen Knöchels und eine rechtsseitige Schlüsselbeinfraktur davongetragen haben.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 38 Zeugen und 2 Sachverständige geladen worden sind:

14.03.2024

03.04.2024

08.04.2024

12.04.2024

16.04.2024

24.04.2024

03.05.2024

07.05.2024

17.05.2024

21.05.2024

27.05.2024

03.06.2024

24.06.2024

26.06.2024

01.07.2024

03.07.2024

08.07.2024

15.07.2024

17.07.2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 82 Jahre alten Angeklagten wegen Urkundenfälschung (6 NBs 70/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Donnerstag, den 07. März 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen K.K. (geboren 1992) u.a. wegen schweren Bandendiebstahls (Az. 4 KLs 18/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten u.a. vor, in der Zeit vom 25.12.2019 bis 20.02.2020 in Walsrode, Munster und andernorts als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Dabei soll ein gesondert Verfolgten Informationen eines unbekannten Dritten über mögliche Einbruchsobjekte, die Höhe der zu erlangenden Tatbeute sowie möglicher Tatopfer erlangt haben. Diese Informationen, soll der gesondert Verfolgte u.a. an den Angeklagten weitergegeben haben, welcher dann die jeweiligen Tatorte aufgesucht und sich Zugang zu den Räumlichkeiten und entwendeten Wertgegenstände und Bargeld in unterschiedlicher Höhe verschafft haben soll. Dabei soll der Angeklagte in unterschiedlicher Besetzung gehandelt haben. Der Angeschuldigte sowie die jeweiligen gesondert verfolgten sollen einen Betrag in Höhe von 56.034,15 € erlangt haben.

Das Landgericht Verden hat mit Urteil vom 10.11.2022 hat die gesondert Verfolgten und auch den Angeklagten bereits verurteilt. Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.11.2023 hat dieser das Urteil im Hinblick auf den Maßregelausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Die Kammer hat bislang 1 Sachverständigen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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