Pressemitteilung für die Woche vom 30. September 2024 bis zum 04. Oktober 2024
Pressemitteilungen:
Montag, den 30. September 2024
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen C.I. (geboren 1995) wegen Vergewaltigung (Az. 4 KLs 14/24).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 19.03.2022 in Rotenburg, dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen an einer anderen Person vorgenommen zu haben, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen. Dabei soll er ausgenutzt haben, dass die Geschädigte, die zu diesem Zeitpunkt geschlafen haben soll, nicht in der Lage gewesen sei, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu äußern. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Um 9:30 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 72-jährige Angeklagte sowie einen 71-jährigen Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges (5 NBs 215/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Ab 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 53 Jahre alte Angeklagte wegen Diebstahls (5 NBs 11/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke.
Mittwoch, den 2. Oktober 2024
Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 53-jährigen Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung (5 NBs 142/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat 3 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.