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Pressemitteilung für die Woche vom 29.07.2024 bis 02.08.2024

Pressemitteilungen:

Mittwoch, den 31. Juli 2024

Ab 09:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 42-jährigen Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 230/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Um 13:30 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 27 Jahre alten Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (5 NBs 218/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Donnerstag, den 1. August 2024

Um 09:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer als Schwurgericht die erneute Hauptverhandlung gegen I.A.S. (geboren 1987) wegen Mordes (Az. 10 Ks 102/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 10.08.2022 in Bad Fallingbostel, seine ehemalige Lebensgefährtin durch mehrere gezielte Messerstiche heimtückisch getötet zu haben. Dabei soll er vor der Wohnungstür der Geschädigten auf sie gewartet haben und bewusst ausgenutzt haben, dass sie dort mit keinem Angriff rechnete.

Mit Urteil vom 06.03.2023 hat die 1. große Strafkammer den Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Nach den Urteilsgründen erfolgte keine Verurteilung wegen Mordes, da die Kammer Mordmerkmale, insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke, aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme nicht habe feststellen können.

Auf die Revision der Nebenkläger hat der Bundesgerichtshof das Urteil vom 06.03.2024 mit den Feststellungen aufgehoben und an eine andere Kammer zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Zur Begründung führte der Senat aus, dass die Beweiswürdigung der Kammer hinsichtlich des Mordmerkmals der Heimtücke nicht fehlerfrei erfolgt sei.

In der erneuten Hauptverhandlung unterliegt der Fall vollständig der erneuten inhaltlichen Aufklärung und rechtlichen Bewertung des Tatvorwurfs.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang noch keine Zeugen und Sachverständige geladen wurden:

01.08.2024, 09:15 Uhr

06.08.2024, 09:15 Uhr

07.08.2024, 14:00 Uhr

12.08.2024, 09:15 Uhr

14.08.2024, 09:15 Uhr

19.08.2024, 12:00 Uhr

20.08.2024, 10:30 Uhr

28.08.2024, 10:30 Uhr

26.09.2024, 08:45 Uhr

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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