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Pressemitteilung für die Woche vom 28. Oktober 2024 bis zum 1. November 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 28. Oktober 2024

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 32-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung (5 NBs 9/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat sechs Zeugen geladen.

Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 54-jährige Angeklagte wegen Diebstahls (5 NBs 11/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke.

Mittwoch, den 30. Oktober 2024

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 42-jährigen Angeklagten wegen Betrugs (5 NBs 149/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Sulingen. Die Kammer hat einen Sachverständigen geladen.

Ebenfalls um 9:15 Uhr beginnt vor der 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 31-jährigen Angeklagten wegen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (55 NBs 21/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Syke.

Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 66-jährigen Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (5 NBs 81/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Freitag, den 1. November 2024

Um 9:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen T.K. (geboren 1995) wegen erpresserischen Menschenraubs (Az. 4 KLs 18/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im April 2023 in Scheeßel, den späteren Geschädigten unter einem Vorwand zu einem Treffen bewegt zu haben. Nachdem zwei weitere unbekannt gebliebene Personen hinzugekommen seien, soll er mit dem Geschädigten an einen abgelegenen Ort gefahren sein, wo er den Geschädigten bespuckt, geschlagen, mit einer Schreckschusspistole bedroht und in den Kofferraum seines PKW gesperrt haben soll, in der Absicht diesen zu einer Zahlung in Höhe von 1.000,00 Euro zu bewegen. Die beiden unbekannt gebliebenen Personen sollen dabei mögliche Fluchtwege für den Geschädigten versperrt haben. Im Anschluss soll der Geschädigte einen Kredit aufgenommen und dem Angeklagten 1.000,00 Euro Bargeld überreicht haben.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 7 Zeugen geladen worden sind:

01.11.2024 (4 Zeugen)

15.11.2024 (3 Zeugen)

29.11.2024

06.12.2024

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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