Pressemitteilung für die Woche vom 26.08.2024 bis 30.08.2024
Pressemitteilungen:
Montag, den 26. August 2024
Ab 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 25-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 183/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.
Dienstag, den 27. August 2024
Ab 9:15 Uhr verhandelt die 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 35 Jahre alte Angeklagte wegen Betruges (55 NBs 6/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau.
Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:15 Uhr – anberaumt, zu denen bislang 5 Zeugen geladen worden sind:
27.08.2024 (5 Zeugen)
29.08.2024
09.09.2024
Mittwoch, den 28. August 2024
Ab 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 81-jährige Angeklagte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (5 NBs 24/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen
Um 11:30 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (55 NBs 6/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Donnerstag, den 29. August 2024
Ab 11:15 Uhr verhandelt die 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 45-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung (55 NBs 12/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Freitag, den 30. August 2024
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. Großen Strafkammer als große Jugendkammer, die Hauptverhandlung gegen J.S. (geboren 1950) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 KLs 5/24).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum von 2009 bis 2015 durch 6 Straftaten sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen zu haben, wobei er in zwei Fällen dem Beischlaf ähnliche Handlungen vorgenommen haben soll, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen.
Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr anberaumt, zu denen bislang fünf Zeugen geladen worden sind:
30.08.2024
03.09.2024 (3 Zeugen)
04.09.2024 (2 Zeugen)
05.09.2024
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.