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Pressemitteilung für die Woche vom 25. bis 29. März 2024


Pressemitteilungen:

Montag, den 25. März 2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 9:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 45 Jahre alte Angeklagte wegen Diebstahls (6 NBs 60/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 26. März 2024

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 50 Jahre alten Angeklagten wegen Steuerhinterziehung (7 Ns 11/19). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Mittwoch, den 27. März 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen P.M. (geboren 1998) u.a. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Az. 4 KLs 14/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 30.01.2023 in Nienburg insgesamt 131,25 Gramm Cannabisblüten aufbewahrt zu haben. Der Angeklagte soll diese Cannabisblüten aufbewahrt haben, um diese zeitnah an unbekannte Abnehmer zu verkaufen.

Die Kammer hat zwei Zeugen geladen worden sind.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:30 Uhr die Berufungssache gegen eine 32 Jahre alte Angeklagte wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 212/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat 2 Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 59 Jahre alte Angeklagte wegen Verdachts des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung (5 NBs 221/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat 3 Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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