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Pressemitteilung für die Woche vom 23. bis 27. September 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 23. September 2024

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 65-jährige Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 10/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg (Wümme). Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.

Ab 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 58 Jahre alten Angeklagten wegen Beleidigung (5 NBs 2/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Mittwoch, den 25. September 2024

Ab 9:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 59 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 166/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat 5 Zeugen geladen.

Ab 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 35-jährigen Angeklagten wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (5 NBs 1/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg (Wümme). Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Donnerstag, den 26. September 2024

Ab 10:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 25-jährige Angeklagte wegen Verbreitung pornographischer Schriften (6 NBs 31/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.



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