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Pressemitteilung für die Woche vom 22.04.2024 bis 26.04.2024

Montag, den 22. April 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer im Sicherungsverfahren die Hauptverhandlung gegen J.D.A. (geboren 1998) u.a. wegen gefährliche Körperverletzung (Az. 2 KLs 5/24).

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, im Zustand nicht ausschießbarer Schuldunfähigkeit im Juli 2023 und am 15.08.2023 in Stemshorn die Wohnung des Geschädigten aufgesucht haben soll. Dabei soll der Beschuldigte den Hals des Geschädigten zugedrückt haben, bis dieser keine Luft mehr bekommen haben soll. Der Beschuldigte soll dann von dem Geschädigten abgelassen haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 14 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:

22.04.2024 (4 Zeugen, 1 Sachverständigen)

29.04.2024 um 15.00 Uhr (1 Sachverständiger)

16.05.2024 um 14.00 Uhr (1 Zeuge, 1 Sachverständiger)

29.05.2024 um 09.00 Uhr (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)

04.06.2024 um 08.00 Uhr (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)

20.06.2024 um 09.00 Uhr (1 Sachverständiger)

09.07.2024 um 10.00 Uhr (1 Sachverständiger)

17.07.2024 um 11.00 Uhr (1 Sachverständiger)

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 55 Jahre alte Angeklagte wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (5 NBs 222/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 23 Jahre alte Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (5 NBs 130/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Mittwoch, den 24. April 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als große Jugendkammer gegen M.A.T. (geboren 1963) wegen sexuellen Missbrauch von Kindern (Az. 3 KLs 2/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit zwischen 2010 und 2013 Mengebostel und Ostenholz sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen und von dem Kind an sich vornehm lassen zu haben. Dabei sollen die Geschädigten dem Angeklagten zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut gewesen sein.

Die Kammer hat folgende Termine –jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 7 Zeugen geladen worden sind:

24.04.2024 (3 Zeugen)

29.04.2024

21.05.2024 (4 Zeugen)

23.05.2024

28.05.2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen zwei 26 Jahre alte Angeklagte wegen u.a. gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 85/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat 15 Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 53 Jahre alte Angeklagte wegen gewerbsmäßigem Diebstahl (5 NBs 213/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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