Pressemitteilung für die Woche vom 21. Oktober 2024 bis zum 25. Oktober 2024
Pressemitteilungen
Montag, den 21. Oktober 2024
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen D.K. (geboren 2002), J.W. (geboren 1999), M.K. (geboren 1996) und A.B. (geboren 1994) wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Az. 3 KLs 8/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten D.K., J.W. und M.K. vor, im Zeitraum von Januar bis Oktober 2021 in Ritterhude und Umgebung gemeinsam einen gewinnbringenden Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere mit Marihuana, betrieben zu haben. Dabei soll M.K. als Kopf der Gruppe agiert haben und für die Beschaffung und den Absatz größerer Mengen Betäubungsmittel gesorgt haben. Der Angeklagte J.W. soll sich vorrangig um den Transport der Betäubungsmittel und die Entgegennahme von Anrufen der Endabnehmer gekümmert haben. Der Angeklagte D.K. soll die Endabnehmer an den jeweils vereinbarten Treffpunkten getroffen haben.
Dem Angeklagten A.B. wird vorgeworfen, ihnen dabei Hilfe geleistet zu haben, indem er seine Wohnung gegen Bezahlung als Lager für Betäubungsmittel in größeren Mengen von bis zu 8 Kilogramm Marihuana zur Verfügung gestellt haben soll. Auch der Angeklagte D.K. soll Marihuana und Amphetamine der Gruppe in seiner Wohnung zwischengelagert haben. Darüber hinaus soll er eine Schreckschusswaffe nebst Munition in der Nähe der Betäubungsmittel aufbewahrt haben.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 14 Zeugen und eine Sachverständige geladen worden sind:
21.10.2024 (3 Zeugen)
28.10.2024 (5 Zeugen)
05.11.2024 (1 Sachverständige)
11.11.2024 (5 Zeugen, 1 Sachverständige)
19.11.2024 (1 Zeuge, 1 Sachverständige)
28.11.2024 (1 Sachverständige)
Mittwoch, den 23. Oktober 2024
Um 9:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 28-jährigen Angeklagten wegen versuchten Betrugs (5 NBs 188/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
Ab 14:30 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 55-jährigen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (5 NBs 226/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Donnerstag, den 24. Oktober 2024
Um 10:00 Uhr beginnt vor der 6. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 23-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung (6 NBs 14/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg.
Um 13:30 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer die Hauptverhandlung gegen A.A. (geboren 1981) wegen versuchten Mordes (Az. 1 Ks 108/24).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 02.05.2024 in Verden, versucht zu haben, seine ehemalige Lebensgefährtin durch Messerstiche zu töten. Der Angeklagte soll mit einem langen Küchenmesser gezielt auf sie eingestochen haben. Durch das Einschreiten einer zufällig in der Nähe befindlichen Zeugin soll es der Geschädigten gelungen sein, dem Angeklagten, der derweil weiter auf sie eingestochen haben soll, zu entkommen. Die Geschädigte soll durch die Tat lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben.
Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 18 Zeugen und 2 Sachverständige geladen worden sind:
24.10.2024 (1 Sachverständiger)
06.11.2024 (3 Zeugen, 1 Sachverständiger)
14.11.2024 (8 Zeugen, 1 Sachverständiger)
02.12.2024 (2 Zeugen, 2 Sachverständige)
10.12.2024 (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)
16.12.2024 (1 Sachverständiger)
18.12.2024 (1 Sachverständiger)
06.01.2025 (1 Sachverständiger)
09.01.2025 (1 Sachverständiger)
28.01.2025 (1 Sachverständiger)
13.02.2025 (1 Sachverständiger)
24.02.2025 (1 Sachverständiger)
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.