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Pressemitteilung für die Woche vom 2. Dezember 2024 bis zum 6. Dezember 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 02. Dezember 2024

Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 39-jährigen S. O. R. wegen sexuellen Missbrauches von Kindern in 13 Fällen (Az. 3 KLs 8/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten im Zeitraum 2020 bis September 2021 in Thedinghausen und andere vor, mehrfach sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, jeweils beginnend um 09:00 Uhr, zu denen insgesamt bislang 9 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

02.12.2024 (2 Zeuginnen)

04.12.2024 (3 Zeuginnen)

17.12.2024 (2 Zeuginnen und 2 Zeugen)

06.01.2025

Die Kammer prüft den Ausschluss der Öffentlichkeit von Teilen der Verhandlung.

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 57-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung (5 NBs 36/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat bisher keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.

Um 11:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 34-jährigen Angeklagten wegen eines Verbrechens nach § 30a BtMG (5 NBs 35/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Um 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 57-jährigen Angeklagten wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 50/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 03. Dezember 2024

Um 13:30 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen den 30-jährigen S.K. wegen versuchten Totschlags und andere (Az. 1 Ks 109/24).

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten unter anderen vor, am 09.06.2024 in Wehye gegen 22:00 Uhr versucht zu haben, einen anderen Menschen zu töten. Dabei soll der Angeklagte in der im Erdgeschoss gelegenen Küche des Mehrfamilienhauses ein Küchenmesser an sich genommen haben, in die Wohnung des Geschädigten gelaufen sein und dem Geschädigten mehrere Stiche zugefügt haben, wobei der Geschädigte Verletzungen im Rippenbereich und Brustbereich erlitten habe. Durch anwesende Zeugen sei der Angeklagte von weiteren Verletzungshandlungen gehindert worden.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 5 Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen worden sind:

02.12.2024 13:30 Uhr

20.12.2024 09:00 Uhr

08.01.2025 14:00 Uhr

23.01.2025 09:00 Uhr (5 Zeugen und 1 Sachverständiger)

29.01.2025 14:00 Uhr

10.02.2025 09:00 Uhr

17.02.2025 09:00 Uhr

27.02.2025 09:00 Uhr

03.03.2025 09:00 Uhr

10.03.2025 09:00 Uhr

Mittwoch, den 04. Dezember 2024

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 34-jährige Angeklagte wegen Betruges (5 NBs 44/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat bisher keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Um 11:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 41-jährigen Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 34/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Um 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 49-jährigen Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 180/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Um 15:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 24-jährige Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (5 NBs 37/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat bisher keinen Zeugen und keine Zeugin geladen.

Donnerstag, den 05. Dezember 2024

Um 10:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 39-jährige Angeklagte wegen Diebstahls (6 NBs 1/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen und eine Zeugin geladen, sowie eine Sachverständige.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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