Pressemitteilung für die Woche vom 2. bis 6. September 2024
Montag, den 2. September 2024
Um 9:30 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 29-jährigen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) (5 NBs 189/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 86 Jahre alten Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (5 NBs 3/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat drei Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
Mittwoch, den 4. September 2024
Ab 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 65 Jahre alte Angeklagte wegen falscher Verdächtigung (5 NBs 19/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz.
Ebenfalls um 9:15 Uhr beginnt vor der 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 26-jährigen Angeklagte wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls (55 NBs 7/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Nienburg. Die Kammer hat folgende Termin anberaumt, zu denen sie bislang vier Zeugen geladen hat.
04.09.2024, 9:15 Uhr (4 Zeugen)
05.09.2024, 9:15 Uhr
Um 10:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen zwei 25-jährige Angeklagte wegen Geldfälschung (5 NBs 104/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Verden.
Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 44 Jahre alte Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 23/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Donnerstag, den 5. September 2024
Ab 9:00 Uhr verhandelt die 6. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 45-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls (6 NBs 60/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.