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Pressemitteilung für die Woche vom 19.08.2024 bis 23.08.2024

Pressemitteilungen:


Montag, den 19. August 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen T.H. (geboren 1963) wegen Freiheitsberaubung besonders schwerer räuberischer Erpressung (Az. 4 KLs 9/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 16.02.2024 in Stuhr im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit eine Person eingesperrt und sie dort körperlich misshandelt zu haben. Er soll die spätere Geschädigte unter einem Vorwand aufgefordert haben, sich zu einer Lagerhalle zu begeben. In der verschlossenen Lagerhalle soll er die Geschädigte über mehrere Stunden, teilweise an den Händen gefesselt und zu Boden gedrückt, festgehalten haben, bis die Polizei eingetroffen sei und die Halle geöffnet habe. Dabei soll er der Geschädigten Schmerzen und Hämatome u.a. am Hals und an den Handgelenken zugefügt haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 4 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:

19.08.2024, 9:00 Uhr (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)

20.08.2024, 14:00 Uhr (1 Sachverständiger)

22.08.2024, 9:00 Uhr (1 Sachverständiger)

Ab 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 30-jährigen Angeklagten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (5 NBs 145/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Diepholz. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Mittwoch, den 21. August 2024

Ab 12:30 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten wegen Bedrohung (5 NBs 5/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Um 13:30 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer die Hauptverhandlung gegen F.G. (geboren 1991) wegen Mordes (Az. 1 Ks 107/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 01.03.2024 in Scheeßel und in der Samtgemeinde Bothel vier Menschen getötet zu haben.

Im Einzelnen:

In der Nacht soll er sich zunächst Zutritt zu einem Wohnhaus in Scheeßel verschafft haben und darin eine 55-jährige Frau im Schlaf durch zwei Gewehrschüsse getötet haben.

Im Anschluss daran sei ihm der ebenfalls in dem Haus wohnhafte Sohn der Getöteten begegnet. Er soll diesem gefolgt sein und ihn durch die Abgabe mehrerer Schüsse getötet haben.

Danach soll der Angeklagte in die Samtgemeinde Bothel gefahren sein und sich dort ebenfalls Zutritt zu einem Wohnhaus verschafft haben. Im Haus soll er eines der Schlafzimmer betreten haben, in dem sich das spätere Tatopfer mit ihrer dreijährigen schlafenden Tochter auf dem Arm aufgehalten haben soll. Der Angeklagte soll diverse Schüsse auf die Frau und ihre Tochter abgesetzt haben, die sie tödlich verletzt haben sollen.

Bei den Opfern soll es sich um jeweils um Vertraute seiner Ehefrau gehandelt haben.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr, soweit nicht anders angegeben - anberaumt:

21.08.2024, 13:30 Uhr

05.09.2024

10.09.2024, 10:00 Uhr

01.10.2024, 13:00 Uhr

02.10.2024

11.10.2024

18.10.2024

25.10.2024

01.11.2024

11.11.2024

18.11.2024

29.11.2024

04.12.2024

11.12.2024

13.12.2024

06.01.2025

08.01.2025

20.01.2025

24.01.2025

27.01.2025

29.01.2025

11.02.2025

14.02.2025

19.02.2025

21.02.2025

25.02.2025

28.02.2025

05.03.2025

07.03.2025

12.03.2025

14.03.2025

19.03.2025

21.03.2025

26.03.2025

28.03.2025

Donnerstag, den 21. August 2024

Ab 12:00 Uhr verhandelt die 6. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 36 Jahre alte Angeklagte wegen Betruges (6 NBs 48/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

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