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Pressemitteilung für die Woche vom 18. November 2024 bis zum 22. November 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 18. November 2024

Um 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 34-jährigen Angeklagten wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung (5 NBs 216/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen und drei Zeuginnen geladen.


Dienstag, den 19. November 2024

Um 9:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 35-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls (6 NBs 19/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.


Mittwoch, den 20. November 2024

Um 10:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 46-jährigen Angeklagten G. K., den 50-jährigen Angeklagten A. K., den 68-jährigen M. F. J. S. und den 73-jährigen Angeklagten L. H. B. wegen bandenmäßigen Betruges in 37 Fällen und anderen (4 KLs 20/22).

Die Staatsanwaltschaft Stade wirft den Angeklagten vor im Zeitraum von 2015 bis 21.03.2019 in Rotenburg, Sottrum und anderenorts in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass sie durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregten oder unterhielten, wobei sie als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten verbunden hatten, gewerbsmäßig gehandelt haben sollen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 9 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:

20.11.2024 um 10:00 Uhr

27.11.2024 um 09:15 Uhr (2 Zeugen)

04.12.2024 um 14:00 Uhr (1 Zeugin)

11.12.2024 um 09:15 Uhr (2 Zeuginnen und 2 Zeugen)

16.12.2024 um 09:15 Uhr (2 Zeuginnen)

18.12.2024 um 09:15 Uhr

08.01.2025 um 10:00 Uhr

20.01.2025 um 09:15 Uhr

21.01.2025 um 09:15 Uhr

29.01.2025 um 09:15 Uhr


Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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