Logo des Landgerichts Verden (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Pressemitteilung für die Woche vom 17. bis 21. Juni 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 17. Juni 2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen eine 32 Jahre alte Angeklagte wegen Betrugs (5 NBs 193/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 49-jährigen Angeklagte wegen Betrugs (5 NBs 180/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 18. Juni 2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 30 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung (6 NBs 11/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat fünf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Mittwoch, den 19. Juni 2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 34 Jahre alten Angeklagten wegen Betrugs (5 NBs 6/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt als kleine Wirtschaftskammer ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 75 Jahre alten und einen 46 Jahre alten Angeklagten wegen Subventionsbetrugs (7 NBs 8/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Ab 12:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 47-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung (5 NBs 241/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Freitag, den 21. Juni 2024

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 47 Jahre alten Angeklagten wegen Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz (6 NBs 9/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln