Pressemitteilung für die Woche vom 16. Dezember 2024 bis zum 20. Dezember 2024
Pressemitteilungen:
Montag, den 16.12.2024
Um 9:15 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 29-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung (55 NBs 22/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat einen Zeugen und zwei Zeuginnen geladen, sowie einen Sachverständigen.
Um 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 45-jährigen Angeklagten wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 23/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.
Mittwoch, den 18.12.2024
Um 9:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 27-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 55/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat drei Zeugen und drei Zeuginnen geladen, sowie eine Sachverständige.
Um 12:00 Uhr verhandelt die 6. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 35-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls (6 NBs 19/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Donnerstag, den 19.12.2024
Um 9:00 Uhr verhandelt die 3. große Strafkammer (Jugendkammer) die Berufungssache gegen einen 20-jährigen Angeklagten wegen Wohnungseinbruchdiebstahl (3 NBs 4/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Verden. Die Kammer hat keine Zeugin und keinen Zeugen geladen.
Freitag, den 20.12.2024
Um 10:00 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 37-jährigen A.W.L. wegen Mordes (Az. 10 Ks 103/24).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, am 09.07.2024 in Achim (Uphusen) heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen anderen Menschen getötet zu haben. Nachdem der Angeklagte wohnungslos geworden sein soll, habe ihm der Getötete angeboten, bei ihm und seiner damaligen Freundin zu wohnen. Der Angeklagte habe die Gelegenheit genutzt, um kostenfrei zu wohnen und sich zwischen die Beziehung des Getöteten und seiner damaligen Freundin zu drängen. In der Folgezeit habe der Angeklagte mit der Freundin des Getöteten eine Affäre begonnen und habe von ihr in besitzergreifender und aggressiver Art sexuelle Handlungen und Gefügigkeit verlangt. Im Juli 2024 habe der Angeklagte dem Getöteten Videos von sexuellen Handlungen gezeigt und habe eine Dreiecksbeziehung vorgeschlagen. Der Getötete und seine Freundin hätten die Wohnung daraufhin verlassen. Am 09.07 2024 soll sich der Getötete in seine Wohnung begeben haben, um die Katzen zu versorgen. Der Angeklagte, der sich in der Wohnung weiterhin aufgehalten habe, soll dabei mehrfach auf den Getöteten eingestochen haben, infolge der Getötete verstorben sein soll.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 20 Zeuginnen und Zeugen sowie 4 Sachverständige geladen worden sind:
20.12.2024 10:00 Uhr (1 Sachverständiger)
10.01.2025 09:15 Uhr (3 Zeugen und 2 Zeuginnen, sowie 1 Sachverständiger)
14.01.2025 09:15 Uhr (2 Zeugen und 3 Zeuginnen, sowie 1 Sachverständiger)
15.01.2025 09:15 Uhr (2 Zeugen und 4 Zeuginnen)
22.01.2025 09:15 Uhr (3 Zeugen und 1 Zeugin, sowie 2 Sachverständige und 1
sachverständiger Zeuge)
07.02.2015 09:15 Uhr (2 Sachverständige)
20.02.2025 09:15 Uhr
11.03.2025 09:15 Uhr (1 Sachverständiger)
18.03.2025 09:15 Uhr (1 Sachverständiger)
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.