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Pressemitteilung für die Woche vom 16. bis 20. September 2024

Pressemitteilungen:


Montag, den 16. September 2024

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 35-jährigen Angeklagten wegen Straßenverkehrsgefährdung (5 NBs 13/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 36 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 200/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke.


Mittwoch, den 18. September 2024

Ab 9:15 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (5 Ns 15/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat 4 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Ab 14:00 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 71-jährige Angeklagte wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse (5 NBs 20/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.


Donnerstag, den 19. September 2024

Um 09:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen K.M. (geboren 1973) wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen (Az. 10 KLs 2/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 06.05.2022 in der Samtgemeinde Rehden ca. 2 Kilogramm Marihuana erworben zu haben, um diese später an noch unbekannte Abnehmer weiterzuverkaufen. Zu der Übergabe an den Angeklagten soll es nicht mehr gekommen sein, weil der Verkäufer und eine weitere Person, auf der Fahrt zum Angeklagten von der Polizei mit der o.g. Menge Marihuana im Kofferraum gestoppt worden seien.

Dem Angeklagte wird darüber hinaus zur Last gelegt, am 05.06.2023 in seiner Wohnung, größere Mengen verschiedener Betäubungsmittel aufbewahrt zu haben, ebenfalls in der Absicht, diese an noch unbekannte Abnehmer zu veräußern. Neben einer Menge von insgesamt über 1 Kilogramm (brutto) Cannabismaterial, soll es sich dabei um über 1 Kilogramm (brutto) Amphetamin in verschiedener Form und 137 Ecstasytabletten gehandelt haben.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:15 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 3 Zeugen geladen worden sind:

19.09.2024

25.09.2024 (3 Zeugen)

30.09.2024

02.10.2024

Ab 10:00 Uhr verhandelt die 6. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 39-jährige Angeklagte wegen Diebstahls (6 NBs 1/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.


Freitag, den 20. September 2024

Um 10:00 Uhr beginnt vor der 3. Strafkammer als große Jugendkammer die Berufungssache gegen einen 18-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung (3 NBs 5/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Walsrode.

Ab 11:00 Uhr verhandelt die 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 60-jährigen Angeklagte wegen Missbrauchs von Titeln (55 NBs 16/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz.


Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.



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