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Pressemitteilung für die Woche vom 14. Oktober 2024 bis zum 18. Oktober 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 14. Oktober 2024

Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen K.F. (geboren 1954) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 KLs 7/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 28.07.2021 in Stuhr sexuelle Handlungen an sich von einer Person unter 14 Jahren vornehmen lassen zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 8 Zeugen geladen worden sind:

14.10.2024 (3 Zeugen)

15.10.2024 (4 Zeugen)

17.10.2024 (1 Zeuge)

23.10.2024


Mittwoch, den 16. Oktober 2024

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 65-jährigen Angeklagten wegen Beleidigung (55 NBs 27/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.


Freitag, den 18. Oktober 2024

Ab 9:15 Uhr verhandelt die 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 60 Jahre alten Angeklagten wegen Missbrauchs von Titeln (55 NBs 16/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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