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Pressemitteilung für die Woche vom 13.05.2024 bis 17.05.2024


Montag, den 13. Mai 2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 41 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 Ns 49/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen M.R. (geboren 1972) u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (Az. 3 KLs 12/22).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit zwischen 2017 und 2020 in Holste sexuelle Handlungen an sich von einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornehmen lassen zu haben, sowie als Person über achtzehn Jahren an einem Kind dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen.

Die Kammer hat folgende weitere Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 3 Zeugen geladen worden sind:

14.05.2024 (3 Zeugen)

15.05.2024

16.05.2024

Um 13:00 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen S.D. (geboren 1961) wegen fahrlässiger Tötung (Az. 1 Ks 107/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, am 13.01.2015 in Siedenburg durch Unterlassen fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Die Angeklagte war Hebamme und betreute die Schwangerschaft der Geschädigten, welche am 13.01.2015 um 21:22 Uhr ihr Kind in Vechta tot zur Welt brachte. Die Angeklagte soll während der vorgenommenen mehrtägigen Hausgeburt die Kindseltern nicht in ausreichendem Maße über die im konkreten Fall aufgetretenen gesundheitlichen Risiken aufgeklärt haben, die sie, laut Staatsanwaltschaft, hätte erkennen müssen und auf alternative Möglichkeiten nicht hingewiesen haben. Sie soll es insbesondere pflichtwidrig unterlassen haben, bei einer Verschlechterung des Zustands, rechtzeitig die Überführung in ärztliche Behandlung zu veranlassen. Aus diesem Grunde sei der Tod des ungeborenen Kindes nicht mehr vermeidbar gewesen.

Das Landgericht Verden hat die Angeklagte durch Urteil vom 29.11.2022 wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten wird der Fall nunmehr erneut verhandelt.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr, soweit nicht anders angegeben - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 3 Zeugen und 3 Sachverständige geladen worden sind:

13.05.2024 um 13:00 Uhr (2 Sachverständige)

22.05.2024 (2 Zeugen, 2 Sachverständige)

23.05.2024 (1 Zeuge, 3 Sachverständige)

28.05.2024 (2 Sachverständige)

29.05.2024 (2 Sachverständige)

04.06.2024 (2 Sachverständige)

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 53 Jahre alten Angeklagten wegen Bedrohung (5 NBs 4/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 14. Mai 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen K.W. (geboren 1987) u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Az. 2 KLs 3/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 05.02.2021 in Worpswede insgesamt ca. 5.500 Gramm Marihuana bestellt und per Postsendung erwartet zu haben, um es in der Folgezeit an noch unbekannte Abnehmer gewinnbringend weiter zu veräußern. Am 11.05.2021 soll der Angeklagte ca. 122 Gramm (netto) Cannabis sowie ca. 4 Gramm Kokain mit einem Cocain-HCI-Gehalt von 95,7 % in seiner Wohnung aufbewahrt haben, um es ebenfalls an noch unbekannt Abnehmer zu veräußern. In unmittelbarer Nähe dazu soll er diverse Messer und einen Teleskopschlagstock aufbewahrt haben.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 5 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:

14.05.2024 (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)

22.05.2024 (1 Zeuge, 1 Sachverständiger)

29.01.2024 (1 Sachverständiger)

Mittwoch, den 15. Mai 2024

Die 55. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 25 Jahre alten Angeklagten wegen Straßenverkehrsgefährdung (55 NBs 5/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg.

Die 55. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 36 Jahre alten Angeklagten wegen Urkundenfälschung (55 NBs 3/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 22 Jahre alten Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennen (5 NBs 30/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim.

Die 55. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 34 Jahre alten Angeklagten wegen Bedrohung (55 NBs 10/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 29 Jahre alten Angeklagten wegen Straßenverkehrsgefährdung (5 NBs 225/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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