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Pressemitteilung für die Woche vom 12.08.2024 bis 16.08.2024

Pressemitteilungen:


Montag, den 12. August 2024

Ab 9:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 75-jährigen Angeklagten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (5 NBs 159/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat vier Zeugen geladen und einen Fortsetzungstermin für den 21.08.2024, 9:00 Uhr festgesetzt.

Ebenfalls um 9:00 Uhr beginnt vor der 8. kleinen Strafkammer als kleine Jugendkammer die Berufungssache gegen einen 19 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung (8 NBs 1/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat sieben Zeugen geladen.

Mittwoch, den 14. August 2024

Um 9:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen eine 39-jährige Angeklagte wegen Diebstahls (5 NBs 206/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke.

Ab 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 32 Jahre alten Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 236/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Um 14:30 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 30-jährigen Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 45/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter - Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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