Pressemitteilung für die Woche vom 11. November 2024 bis zum 15. November 2024
Pressemitteilungen:
Montag, den 11. November 2024
Um 9:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 26-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls (55 NBs 12/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen und eine Zeugin geladen, sowie eine Sachverständige.
Um 9:15 Uhr beginnt vor der 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 31-jährigen Angeklagten wegen Urkundenfälschung (55 NBs 8/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat am 11.11.2024 zwei Zeugen geladen und einen Fortsetzungstermin für den 25.11.2024 um 09:15 Uhr anberaumt.
Ab 11:30 Uhr verhandelt die 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 61-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung (55 NBs 15/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen und eine Zeugin geladen.
Ab 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 45-jährige Angeklagte wegen Körperverletzung (5 NBs 38/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.
Mittwoch, den 13. November 2024
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer (Jugendkammer) die Berufungssache gegen einen 26-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (3 NBs 1/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat am 13.11.2024 einen Zeugen und drei Zeuginnen geladen, sowie einen Fortsetzungstermin für den 18.11.2024 um 09:00 Uhr anberaumt. Die Kammer prüft, ob die Öffentlichkeit teilweise auszuschließen sein wird.
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 21-jährigen J.W. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und andere (Az. 2 KLs 19/24).
Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) wirft dem Angeklagten vor, am 29.06.2024 Zigaretten und Bargeld unter Vorhalt eines Messers in einer Tankstelle in Hambergen, sowie am 05.07.2024 in der gleichen Tankstelle unter Vorhalt einer Gaspistole Zigaretten, Briefmarken und Gutscheinhefte an sich genommen zu haben.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 9:00 Uhr – anberaumt, zu denen insgesamt bislang 15 Zeuginnen und Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen worden sind:
13.11.2024 (2 Zeuginnen, 2 Zeugen, 1 Sachverständiger)
15.11.2024 (2 Zeuginnen, 5 Zeugen, 1 Sachverständiger)
20.11.2024 (3 Zeugen, 1 Sachverständige)
21.11.2024 (1 Sachverständiger)
22.11.2024 (1 Sachverständiger)
26.11.2024 (1 Sachverständiger)
10.12.2024 (1 Sachverständiger)
Ab 09:15 Uhr verhandelt zudem die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 68-jährigen Angeklagten wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (5 NBs 195/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat drei Zeugen und eine Zeugin geladen.
Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine 34-jährige Angeklagte wegen Betruges (5 NBs 44/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat bislang keine Zeuginnen oder Zeugen geladen.
Donnerstag, den 14. November 2024
Um 13:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer ein selbständiges Einziehungsverfahren gegen die 66-jährige A. B. (Az. 4 KLs 11/20).
Die Angeklagte wurde durch die Kammer am 13.09.2023 wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Kammer verhandelt nunmehr nach Abtrennung des Einziehungsverfahren im Rahmen eines selbstständigen Einziehungsverfahrens.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang keine Zeuginnen oder Zeugen geladen worden sind:
14.11.2024 um 13:00 Uhr
25.11.2024 um 09:00 Uhr
16.12.2024 um 09:00 Uhr
20.12.2024 um 09:00 Uhr
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.