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Pressemitteilung für die Woche vom 8. bis 12. Juli 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 8. Juli 2024

Die 8. kleine Strafkammer verhandelt als kleine Jugendkammer ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 20 Jahre alten Angeklagte wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (8 NBs 10/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Ab 09:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 73-jährigen Angeklagten wegen falscher Verdächtigung (5 NBs 224/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Um 14:00 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 71 Jahre alten Angeklagten wegen Urkundenfälschung (5 NBs 122/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Dienstag, den 9. Juli 2024

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen S.A. (geboren 1986) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Az. 4 Ks 5/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum vom 06.04.2020 bis 15.06.2020 u.a. in Visselhövede und Walsrode in acht Fällen größere Mengen Kokain und Amphetamin erworben zu haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. In jedem dieser Fälle soll es sich um mehrere Kilogramm der jeweiligen Substanz gehandelt haben. Der Angeklagte soll dafür ein sog. Krypto-Handy eines Kommunikationsdienstleisters für vermeintlich abhörsichere Kommunikation genutzt haben.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr, soweit nicht anders angegeben - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 4 Zeugen geladen worden sind


09.07.2024

11.07.2024

19.07.2024 (2 Zeugen)

25.07.2024 (2 Zeugen)

30.07.2024

13.08.2024

14.08.2024, 13:00 Uhr

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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