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Pressemitteilung für die Woche vom 1. bis 5. Juli 2024

Pressemitteilungen:

Montag, den 1. Juli 2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 67 Jahre alten Angeklagte wegen Straßenverkehrsgefährdung (5 NBs 203/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke.

Ab 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 49-jährigen Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 228/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Um 14:00 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 59 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung (5 NBs 210/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck.

Mittwoch, den 3. Juli 2024

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 45 Jahre alte Angeklagte wegen Diebstahls (5 NBs 7/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Ab 11:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 56-jährigen Angeklagten wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen (5 NBs 18/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Um 14:00 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 25-jährigen Angeklagten wegen Straßenverkehrsgefährdung (5 NBs 26/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau.

Donnerstag, den 4. Juli 2024

Um 10:00 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer die Hauptverhandlung gegen S.T. (geboren 1991) wegen Totschlags im Sicherungsverfahren (Az. 1 Ks 105/24).

Die Staatsanwaltschaft legt der Beschuldigten zur Last, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 15.01.2024 in Hoya, einen Menschen getötet zu haben. Die Beschuldigte soll ihrer 5-jährige Tochter Stichverletzungen im Bauchraum zugefügt haben, an denen diese später im Krankenhaus verstarb.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 8 Zeugen und 2 Sachverständige geladen worden sind:

12.07.2024 (1 Zeuge, 1 Sachverständiger)

25.07.2024 (1 Sachverständiger)

12.08.2024 (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)

16.08.2024 (2 Sachverständige)

21.08.2024 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)

27.08.2024 (1 Sachverständiger)

29.08.2024 (1 Sachverständiger)

Sollte die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen werden, wird darüber mit gesonderter Mitteilung informiert.

Freitag, den 5. Juli 2024

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr als kleine Wirtschaftskammer die Berufungssache gegen eine 38 Jahre alten Angeklagten wegen Steuerhinterziehung (7 Ns 4/21). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat Fortsetzungstermine für den 10.07. und den 15.07.2024, jeweils beginnend um 9:00 Uhr anberaumt. Zu dem Termin am 10.07. sind zwei Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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