Pressemitteilung für die Woche vom 05.08.2024 bis 09.08.2024
Pressemitteilungen:
Montag, den 5. August 2024
Ab 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 58-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 28/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat drei Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
Vor der 4. großen Strafkammer beginnt um 9:45 Uhr die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen L.P. (geboren 1995) u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, im Zeitraum von Juli 2023 bis Januar 2024 in Rotenburg (Wümme) insgesamt 12 Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen zu haben. Der Beschuldigte soll u.a. diverse Male Personen mit dem Tode bedroht haben, Beleidigungen ausgesprochen, sowie diverse Personen geschlagen oder ihnen durch sonstige Weise Verletzungen zugefügt haben. Die Straftaten sollen sich in mehreren Fällen gegen Polizeibeamte gerichtet haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang zehn Zeugen und ein Sachverständiger geladen wurden:
05.08.2024, 09:45 Uhr (8 Zeugen, 1 Sachverständiger)
06.08.2024, 09:15 Uhr (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)
09.08.2024, 09:15 Uhr (1 Sachverständiger)
Um 12:15 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 73 Jahre alten Angeklagten wegen falscher Verdächtigung (5 NBs 224/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden.
Ab 13:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 40-jährigen Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 42/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke.
Mittwoch, den 7. August 2024
Um 9:00 Uhr beginnt vor der 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 29-jährigen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (5 NBs 209/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Ab 9:15 Uhr verhandelt die 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 53 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall (55 NBs 11/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Ab 11:15 Uhr schließt sich vor der 55. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen 60-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung an (55 NBs 15/24). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Ab 13:00 Uhr verhandelt die 5. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr (5 NBs 240/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Um 14:30 Uhr beginnt vor der 55. kleinen Strafkammer die Berufungssache gegen einen 29-jährigen Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter - Diepholz. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Donnerstag, den 8. August 2024
Um 09:00 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen T.K. (geboren 1995) und F.F. (geboren 1993) u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Az. 4 KLs 1/24).
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im September 2023 in Scheeßel gemeinschaftlich handelnd mit Kokain, Amphetaminen und Marihuana in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel getrieben zu haben. Sie sollen 207 Gramm (brutto) Kokain erworben haben und mit dem PKW abgeholt haben und zugleich an der Wohnanschrift des Angeklagten T.K. weitere ca. 26 Gramm (brutto) Kokain, ca. 460 Gramm (brutto) Haschisch, ca. 1.260 Gramm (brutto) Marihuana sowie ca. 340 Gramm (brutto) Amphetamin aufbewahrt haben, um diese künftig gewinnbringend an noch unbekannte Personen zu verkaufen. Zudem soll der Angeklagte T.K. u.a. eine Machete und einen Baseballschläger in der Nähe der Betäubungsmittel aufbewahrt haben.
Dem Angeklagten T.K. wird darüber hinaus vorgeworfen, im April 2023 in Scheeßel mit der Unterstützung zweier unbekannter Personen, sich eines Menschen bemächtigt zu haben und ihn durch Gewaltanwendung, sowie u.a. durch Androhung seiner Tötung genötigt zu haben, ihm 1.000,00 Euro zu überlassen.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang zwei Zeugen geladen wurden:
08.08.2024, 09:00 Uhr (2 Zeugen)
14.08.2024, 09:00 Uhr
20.08.2024, 09:00 Uhr
Freitag, den 9. August 2024
Um 09:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen S.M. (geboren 1980) u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Az. 10 KLs 9/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum April 2020 bis Januar 2021 insgesamt 21 Straftaten begangen zu haben. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, in 15 Fällen mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, indem er jeweils Betäubungsmittel erworben habe, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. Die Geschäfte sollen einzelne Mengen von bis zu 500 Gramm Kokain und bis 3 Kilogramm Marihuana zum Gegenstand gehabt haben. Der Angeklagte soll für die Anbahnung und Abwicklung ein sog. Krypto-Handy eines Kommunikationsdienstleisters für vermeintlich abhörsichere Kommunikation genutzt haben.
Darüber hinaus wird ihm u.a. Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend um 09:15 Uhr - anberaumt, zu denen bislang sieben Zeugen geladen wurden:
09.08.2024, (2 Zeugen)
16.08.2024, (3 Zeugen)
21.08.2024,
06.09.2024, (1 Zeuge)
27.09.2024, (1 Zeuge)
21.10.2024,
23.10.2024
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.