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Pressemitteilung für die Woche vom 22. bis 26. Juli 2024

Pressemitteilungen:


Montag, den 22. Juli 2024

Um 9:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen A.K. (geboren 1989) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis in einem besonders schweren Fall (Az. 2 KLs 7/24).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich im Januar 2024 insgesamt 21 Kilogramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt 3,43 Kilogramm THC in den Niederlanden verschafft zu haben und in einem Pkw auf der Fahrt nach Hamburg bei sich geführt zu haben, um es dort an eine unbekannte Person zu übergeben. Der Angeklagte sei auf der Fahrt bei einer Verkehrskontrolle in Oyten angehalten worden.

Die Kammer hat folgende Termine - jeweils beginnend um 9:00 Uhr, soweit nicht anders angegeben - anberaumt, zu denen insgesamt bislang drei Zeugen geladen worden sind:


22.07.2024 (3 Zeugen)

23.07.2024

26.07.2024

02.08.2024, 8:00 Uhr

26.08.2024, 8:00 Uhr

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.

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