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Pressemitteilung zum Verfahren 1 Ks 105/24 vom 04.07.2024


Pressemitteilungen:

Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren 1 Ks 105/24:

In dem am 04.07.2024 vor der 1. großen Strafkammer begonnenen Sicherungsverfahren wegen Totschlags (Az. 1 Ks 105/24) hat die Kammer am ersten Verhandlungstag beschlossen, dass die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Die Teilnahme an den Hauptverhandlungsterminen ist damit für Pressevertreter und sonstige Interessierte nicht möglich.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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