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erstellt am:
21.03.2025
Pressemitteilung für Dienstag, den 25. März 2025
Um 10 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen Daniela Klette u.a. wegen versuchten Mordes (Az. 1 Ks 112/24).
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft der Angeklagten vor, im Zeitraum vom 30.07.1999 bis zum 26.02.2024 in Stuhr-Groß Mackenstedt und an anderen Orten durch insgesamt 14 Straftaten u.a. mit Gewalt gegen eine Person (nur bei den Taten 5. bis 7. und 10.) und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich rechtswidrig zuzueignen, und bei der Tat eine Waffe verwendet zu haben (nur bei den Taten 2. bis 4., 6., 7. und 10.) und den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begangen und eine Waffe bei sich geführt zu haben. Darüber hinaus soll die Angeklagte bei einer Tat u.a. versucht haben, aus Habgier und um eine andere Straftat zu ermöglichen, einen anderen Menschen zu töten.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, im Zeitraum von mindestens 1999 bis 2016 den Plan gefasst zu haben, gemeinsam mit den gesondert Verfolgten G. und S. immer wieder Geldtransporter oder Kassenbüros zu überfallen. U.a. soll die Angeklagte bei manchen Taten eine nicht funktionstüchtige, aber echt aussehende Panzerfaust und darüber hinaus Langwaffen oder Elektroschocker und / oder Pistolen bei sich geführt haben.
So soll die Angeklagte u.a. am 06.06.2015 mit den weiteren gesondert Verfolgten das Gelände eines real-Verbrauchermarktes in Stuhr bei Bremen aufgesucht haben, um den erwarteten Geldtransporter auszurauben. In dem Laderaum des Werttransporters sollen sich ca. 1. Mio. Euro befunden haben. Dabei soll die Angeklagte mit dem gesondert Verfolgten G. aus dem Transporter, mit dem sie zuvor das Gelände des real-Marktes befahren habe, gesprungen sein. Die Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt eine nicht funktionsfähige Panzerfaust des Typs RPG 7 und eine Maschinenpistole bei sich geführt haben. Die gesondert Verfolgten S. und G. sollen die Insassen des Geldtransporters aufgefordert haben auszusteigen, während die Angeklagte sich mit der Panzerfaust auf dem Parkplatz an dem Geldtransporter aufgestellt haben soll. Nach einer verbalen Auseinandersetzung über die Öffnung der Türen des Geldtransporters soll einer der Insassen des Geldtransporters geäußert haben, dass er die Tür nicht mehr öffnen könne. Gemäß des gemeinsamen Tatplans soll der gesondert Verfolgte G. in diesem Augenblick sein Schnellfeuergewehr angelegt haben und aus einer Distanz von ca. 65 cm in die gepanzerte Scheibe der Beifahrertür in Richtung des Zeugen geschossen haben, wobei er davon ausgegangen sein soll, dass der Zeuge durch den Schuss getötet werden könnte.
Bisher hat die Kammer folgende Termine bis zum Ende des Jahres anberaumt, zu denen zunächst 12 Zeugen geladen worden sind:
25.03.2025 um 10:00 Uhr,
01.04.2025 um 10:00 Uhr,
15.04.2025 um 10.00 Uhr,
16.04.2025 um 10.00 Uhr,
29.04.2025 um 10.00 Uhr,
06.05.2025 um 10.00 Uhr,
07.05.2025 um 09.00 Uhr,
13.05.2025 um 09.00 Uhr,
15.05.2025 um 09.00 Uhr,
28.05.2025 um 09.00 Uhr,
03.06.2025 um 10.00 Uhr,
04.06.2025 um 09.00 Uhr,
11.06.2025 um 10.00 Uhr,
12.06.2025 um 09.00 Uhr,
17.06.2025 um 10.00 Uhr,
18.06.2025 um 09.00 Uhr,
24.06.2025 um 10.00 Uhr,
25.06.2025 um 09.00 Uhr,
01.07.2025 um 10.00 Uhr,
02.07.2025 um 09.00 Uhr,
08.07.2025 um 10.00 Uhr,
09.07.2025 um 09.00 Uhr,
15.07.2025 um 10.00 Uhr,
16.07.2025 um 09.00 Uhr,
05.08.2025 um 10.00 Uhr,
06.08.2025 um 09.00 Uhr,
12.08.2025 um 10.00 Uhr,
13.08.2025 um 09.00 Uhr,
19.08.2025 um 10.00 Uhr,
20.08.2025 um 09.00 Uhr
09.09.2025 um 10.00 Uhr,
10.09.2025 um 09.00 Uhr,
16.09.2025 um 10.00 Uhr,
17.09.2025 um 09.00 Uhr,
23.09.2025 um 10.00 Uhr,
24.09.2025 um 09.00 Uhr,
30.09.2025 um 10.00 Uhr,
01.10.2025 um 09.00 Uhr,
07.10.2025 um 10.00 Uhr,
08.10.2025 um 09.00 Uhr,
14.10.2025 um 10.00 Uhr,
15.10.2025 um 09.00 Uhr,
04.11.2025 um 10.00 Uhr,
05.11.2025 um 09.00 Uhr,
11.11.2025 um 10.00 Uhr,
12.11.2025 um 09.00 Uhr,
18.11.2025 um 10.00 Uhr,
19.11.2025 um 09.00 Uhr,
25.11.2025 um 10.00 Uhr,
26.11.2025 um 09.00 Uhr,
02.12.2025 um 10.00 Uhr,
03.12.2025 um 09.00 Uhr,
09.12.2025 um 10.00 Uhr,
10.12.2025 um 09.00 Uhr,
16.12.2025 um 10.00 Uhr,
17.12.2025 um 09.00 Uhr.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle2@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.
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21.03.2025