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erstellt am:
07.04.2025
Pressemitteilungen:
Dienstag, den 15. April 2025
Um 10 Uhr wird vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen Daniela Klette u.a. wegen versuchten Mordes (Az. 1 Ks 112/24) fortgeführt.
Am 15.04.2025 soll der Insasse des Geldtransporters und derzeitiger Nebenkläger aus der Tat in Stuhr vernommen. Darüber hinaus sollen 1 oder 2 weitere Tatzeugen vernommen werden. Die Kammer will den Verteidigern zudem Gelegenheit geben, ihre Gegendarstellung zu den ablehnenden Beschlüssen (vom 01.04.2025) mündlich zu begründen.
Am 16.04.2025 sollen erneut Tatzeugen zu der Tat in Stuhr vernommen werden.
Weitere Termin hat die Kammer bis zum Ende des Jahres anberaumt, zu denen zunächst 12 Zeugen geladen worden sind:
29.04.2025 um 10.00 Uhr,
06.05.2025 um 10.00 Uhr,
07.05.2025 um 09.00 Uhr,
13.05.2025 um 09.00 Uhr,
15.05.2025 um 09.00 Uhr,
28.05.2025 um 09.00 Uhr,
03.06.2025 um 10.00 Uhr,
04.06.2025 um 09.00 Uhr,
11.06.2025 um 10.00 Uhr,
12.06.2025 um 09.00 Uhr,
17.06.2025 um 10.00 Uhr,
18.06.2025 um 09.00 Uhr,
24.06.2025 um 10.00 Uhr,
25.06.2025 um 09.00 Uhr,
01.07.2025 um 10.00 Uhr,
02.07.2025 um 09.00 Uhr,
08.07.2025 um 10.00 Uhr,
09.07.2025 um 09.00 Uhr,
15.07.2025 um 10.00 Uhr,
16.07.2025 um 09.00 Uhr,
05.08.2025 um 10.00 Uhr,
06.08.2025 um 09.00 Uhr,
12.08.2025 um 10.00 Uhr,
13.08.2025 um 09.00 Uhr,
19.08.2025 um 10.00 Uhr,
20.08.2025 um 09.00 Uhr
09.09.2025 um 10.00 Uhr,
10.09.2025 um 09.00 Uhr,
16.09.2025 um 10.00 Uhr,
17.09.2025 um 09.00 Uhr,
23.09.2025 um 10.00 Uhr,
24.09.2025 um 09.00 Uhr,
30.09.2025 um 10.00 Uhr,
01.10.2025 um 09.00 Uhr,
07.10.2025 um 10.00 Uhr,
08.10.2025 um 09.00 Uhr,
14.10.2025 um 10.00 Uhr,
15.10.2025 um 09.00 Uhr,
04.11.2025 um 10.00 Uhr,
05.11.2025 um 09.00 Uhr,
11.11.2025 um 10.00 Uhr,
12.11.2025 um 09.00 Uhr,
18.11.2025 um 10.00 Uhr,
19.11.2025 um 09.00 Uhr,
25.11.2025 um 10.00 Uhr,
26.11.2025 um 09.00 Uhr,
02.12.2025 um 10.00 Uhr,
03.12.2025 um 09.00 Uhr,
09.12.2025 um 10.00 Uhr,
10.12.2025 um 09.00 Uhr,
16.12.2025 um 10.00 Uhr,
17.12.2025 um 09.00 Uhr.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle2@justiz.niedersachsen.de. Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten.
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal begrenzt Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.
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erstellt am:
07.04.2025