Logo des Landgerichts Verden (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Akkreditierung zum Verfahren 1 Ks 112/24

Für Medienvertreter: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Akkreditierung

Am Dienstag, 25. März 2025, beginnt um 10 Uhr das Verfahren gegen Daniela Klette. Das Landgericht Verden wird zunächst im Sicherheitssaal des Oberlandesgerichts Celle verhandeln.

Bei dem Verfahren gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Akkreditierung, dem Ablauf des Prozesses und zu Foto- und Filmaufnahmen haben wir Ihnen in einem FAQ zusammengestellt. Das dient lediglich der Orientierung. Verbindlich ist die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer.

Fragen zur Akkreditierung

Wann beginnt das Akkreditierungsverfahren und wann endet es?

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Montag, 17. Februar 2025 um 9 Uhr und endet am 02. März 2025 2025 um 17 Uhr.

Wie viele Plätze für Medienvertreter gibt es?

Im Zuschauerbereich des Sitzungssaales gibt es 28 Plätze für akkreditierte Medienvertretern. Zudem wird das Verfahren in einen weiteren Saal per Ton übertragen. Medienvertreter und Journalisten, die einen Antrag gestellt, aber keine Akkreditierung erhalten haben, können einen Platz im Übertragungssaal bekommen. Dafür erhalten sie vom Landgericht Verden eine Pressekarte.

Wie werden Plätze im Sitzungssaal vergeben?

Jedes Presse- bzw. Medienunternehmen erhält nur einen Platz. Die 28 vorrangig für Medienvertreter/Journalisten reservierten Sitzplätze werden nach dem Losverfahren vergeben.

Wenn 5 Minuten vor Sitzungsbeginn noch Plätze frei sind, werden die Plätze zunächst an nicht akkreditierte anwesende Medienvertreter/Journalisten (Legitimation durch Presseausweis) vergeben. Sind dann noch Plätze übrig, werden sie an sonstige Zuhörer vergeben – und zwar jeweils entsprechend der zeitlichen Reihenfolge des Erscheinens am Sitzungssaal.

An wen muss ich mich für meine Akkreditierung wenden?

Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse möglich: LGVER-Pressestelle2@justiz.niedersachsen.de.

Was muss ich bei der Akkreditierung zwingend beachten?

Bitte nutzen Sie für die Akkreditierung ausschließlich das Formular auf der Homepage des Landgerichts Verden. Es muss vollständig ausgefüllt und an die obenstehende E-Mail-Adresse geschickt werden. Dazu müssen Sie einen Nachweis für Pressevertreter (z.B. Presseausweis) als Kopie anfügen.

Wie erfahre ich, ob ich akkreditiert bin?

Einige Tage nach Ablauf der Frist zur Akkreditierung versendet das Landgericht eine Benachrichtigung per E-Mail über Ihre Akkreditierung.

Was passiert, wenn ich die Akkreditierungsfrist versäumt habe?

Nach Ablauf der Frist sind keine Dauerakkreditierungen für das Verfahren mehr möglich.

Was passiert, wenn meine Akkreditierung zu früh eingegangen ist?

Vor Beginn des Akkreditierungsverfahrens eingehende Akkreditierungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir Ihnen nicht mitteilen können, dass die Akkreditierung zu früh eingegangen ist.

Organisationsfragen am Prozesstag

Wann sollte ich am jeweiligen Prozesstag kommen?

Bitte planen Sie genug Zeit vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn ein. Auch Medienvertreter müssen die Sicherheitskontrollen durchlaufen. Die vergebenen Sitzplätze müssen am jeweiligen Sitzungstag 5 Minuten vor dem Sitzungsbeginn besetzt sein, weil sie sonst anderweitig vergaben werden.

Dürfen Telefon und Laptop im Sitzungs- und Übertragungssaal genutzt werden?

Nein. Elektronische Geräte, wie etwa Mobiltelefone, Laptops oder Tablets und Smartwatches dürfen nicht in den Sitzungssaal oder in den Übertragungssaal mitgenommen werden. Das Telefonieren, Versenden von Nachrichten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sowie im Übertragungssaal ist ebenfalls nicht erlaubt. Im Gebäude wird Ihnen aber ein weiterer Saal zum Arbeiten zur Verfügung stehen.

Fotografieren und Filmen im Sitzungssaal

Wer darf im Saal fotografieren und filmen?

Von den akkreditierten Fernsehvertretern werden maximal zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) mit jeweils einer Kamera zugelassen. Die Teams dürfen aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur bestehen. Sie müssen sich vorab schriftlich gegenüber der Pressestelle des Landgerichts Verden einverstanden erklärt haben, ihr gesamtes Ton- und Bildmaterial unverzüglich und unentgeltlich anderen Sendern zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).

Von den akkreditierten Medienvertretern/Journalisten werden maximal zwei Fotografen (ein Agenturvertreter und ein freier Fotograf) sowie maximal zwei Tonaufnahmeteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, Teams: jeweils maximal zwei Personen) zugelassen. Sie müssen sich ebenfalls vorab schriftlich damit einverstanden erklärt haben, eine Poolführerschaft zu übernehmen.

Wie werde ich Poolführer?

Die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft erklären Sie mit dem Antrag auf Akkreditierung. Der Poolführer verpflichtet sich damit schriftlich, gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Wann darf im Saal gefilmt und fotografiert werden?

Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal dürfen nur die akkreditierten Fernsehteams und Fotografen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der jeweiligen Sitzungen bis 30 Sekunden nach Einzug der Kammer bzw. Aufforderung des Vorsitzenden gemacht werden. Danach müssen die Fernsehteams und Fotografen den Saal verlassen.

Sind sonst Foto- und Filmaufnahmen im Bereich des Verhandlungssaales oder im Gerichtsgebäude zulässig?

Nein, Film- und Fotoaufnahmen sind im Sitzungssaal, Sicherheitstrakt und im übrigen Gerichtsgebäude nicht erlaubt. Für O-Töne uns sonstige Berichte stellen wir Ihnen Flächen zur Verfügung, die gesondert gekennzeichnet sind.

Was ist mit der Anonymisierung von Personen?

Bei Film- und Fotoaufnahmen stellen die Pressevertreter eigenverantwortlich sicher, dass die Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten und Dritten gewahrt werden. Wir bitten darum, eingesetzte Justiz- und Polizeikräfte zu anonymisieren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2025
zuletzt aktualisiert am:
17.02.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln