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Pressemitteilungen für die Woche vom 3. bis 7. August 2026

Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten.

Montag, den 03. August 2026

Um 09:15 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 47-jährigen V.N. (1979) wegen versuchter räuberischer Erpressung, Bedrohung, Sachbeschädigung u.a. (Az. 2 KLs 8/26).

Tatort: Verden und Etelsen

Tatzeit:15.11.2025 und dem 08.02.2026

Tatvorwurf: Versuchte räuberische Erpressung u.a.

Aktenzeichen: 2 KLs 8/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Beschuldigten vor in der Zeit vom 15.11.2025 und dem 08.02.2026 in Verden und Etelsen in 7 Fällen unterschiedliche Straftaten begangen zu haben, insbesondere Bedrohungen, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Diese Taten soll der Beschuldigte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen 24 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind.

03.08.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 5 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

13.08.2026 09:15 Uhr (5 Zeuginnen, 5 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

17.08.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 5 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

21.08.2026 10:00 Uhr

14.09.2026 12:00 Uhr

30.09.2026 09:15 Uhr (1 Zeuge, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV

05.10.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

26.10.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Mittwoch, den 05. August 2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 38-jährigen M.R. (1988) wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern u.a. (Az. 3 KLs 2/26).

Tatort: Stolzenau u.a.

Tatzeit: 2010 bis 2014

Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch an Kindern u.a.

Aktenzeichen: 3 KLs 2/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor in den Jahren 2010 bis 2014 in Stolzenau und anderen Orten in 15 Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Die Taten sollen im familiären Umfeld geschehen sein.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen 3 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind.

05.08.2026 09:00 Uhr

07.08.2026 09:00 Uhr (2 Zeuginnen, 1 Zeuge)

11.08.2026 09:00 Uhr

13.08.2026 09:00 Uhr

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




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