Pressemitteilungen für die Woche vom 22. Juni 2026 bis 26. Juni 2026
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Dienstag, den 23. Juni 2026
Um 09:15 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer das Sicherungsverfahren gegen den am Hauptverhandlungstag 39-jährigen B.F. (1987) wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. (Az. 10 KLs 13/25).
Tatort: Scheeßel
Tatzeit: Dezember 2023 bis Juni 2024
Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a.
Aktenzeichen: 10 KLs 13/25
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Beschuldigten vor in der Zeit von Dezember 2023 bis Juni 2024 unterschiedliche Straftaten begangen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte sich unter anderem Polizeigewahrsam widersetzt haben, Polizeibeamte und andere Personen mit dem Tode bedroht und beleidigt haben, Gegenstände wie Türen beschädigt zu haben und Wertgegenstände wie Mobiltelefone an sich genommen zu haben. Bei der Begehung der Taten soll der Beschuldigte unter dem Einfluss einer schizoaffektiven Störung mit akuter manischer Symptomatik gehandelt haben. Es kommt eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Betracht.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen 10 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind.
23.06.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
01.07.2026 09:15 Uhr (6 Zeugen, 4 Zeuginnen, 1 psychiatrischer SV)
06.07.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
10.07.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
21.07.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Mittwoch, den 24. Juni 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 41-jährigen Angeklagten (1984) und eine am Hauptverhandlungstag 33-jährige Angeklagte wegen Diebstahls (5 NBs 27/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Freitag, den 26. Juni 2026
Um 09:00 Uhr beginnt die 1. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 47-jährigen H.A. (1978) wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. (Az. 1 KLs 1/26).
Tatort: Rehburg-Loccum
Tatzeit: 03.02.2022 und 08.02.2022
Tatvorwurf: Besonders schwere räuberische Erpressung u.a.
Aktenzeichen: 1 KLs 1/26
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor am 03.02.2022 Wodka in einem Edeka an sich genommen zu haben, wobei er ein Messer bei sich geführt habe. Beim Verlassen des Gebäudes habe er eine Zeugin, die ihn habe aufhalten wollen, auf den Arm geschlagen. Am 08.02.2022 soll er seinen Betreuer unter Vorhalt eines Schlagstockes bedroht und 200,00 Euro herausgepresst zu haben. Bei der Begehung der Taten soll der Beschuldigte unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie gehandelt haben. Es kommt eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Betracht.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen 4 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind.
26.06.2026 09:00 Uhr (1 Zeugin, 3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
29.06.2026 09:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)
01.07.2026 09:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)
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Kontakt: Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.
Beachtung der Unschuldsvermutung: Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind: · Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an. · Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer. · Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten. · Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus gilt: · Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. · Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren. · Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet. Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung. |
