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Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten
Montag, den 15. Juni 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1981) wegen besonders schweren Falls des Diebstahls (5 NBs 133/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Achim. Die Kammer drei Zeugen geladen.
Dienstag, den 16. Juni 2026
Um 08:45 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 22-jährigen A.D. (2003), den am Hauptverhandlungstag 22-jährigen Z.W. (2003), den am Hauptverhandlungstag 31-jährigen S.S. (1994), den am Hauptverhandlungstag 24-jährigen A.W. (2001), den am Hauptverhandlungstag 24-jährigen D.R. (2001), den am Hauptverhandlungstag 38-jährigen W.K. (1987) und den am Hauptverhandlungstag 38-jährigen S.D. (1987) wegen schweren Bandendiebstahls (Az. 10 KLs 4/26).
Tatort: Lilienthal, Rosengarten u.a.
Tatzeit: 26.06.2025 bis 06.12.2025
Tatvorwurf: Schwerer Bandendiebstahl
Aktenzeichen: 10 KLs 4/26
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor in der Zeit vom 26.06.2025 bis zum 06.12.2025 in Lillienthal und anderen Orte in 25 Fällen in unterschiedlicher Zusammensetzung gewerbsmäßig zur Nachtzeit gewerblich benutzte Handwerkerfahrzeuge von Handwerksbetrieben aufzubrechen und stehlenswerte Werkzeuge an sich zu nehmen. Dabei sollen die Angeklagten Werkzeug in Höhe von 58.070,58 Euro erlangt haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen derzeit eine Zeugenladung noch nicht erfolgt ist.
16.06.2026 08:45 Uhr
30.06.2026 09:15 Uhr
22.07.2026 09:15 Uhr
11.08.2026 09:15 Uhr
19.08.2026 09:15 Uhr
26.08.2026 09:15 Uhr
02.09.2026 09:15 Uhr
04.09.2026 09:15 Uhr
22.09.2026 09:15 Uhr
25.09.2026 09:15 Uhr
28.09.2026 09:15 Uhr
09.10.2026 09:15 Uhr
26.10.2026 09:15 Uhr
06.11.2026 09:15 Uhr
11.11.2026 09:15 Uhr
12.11.2026 09:15 Uhr
18.11.2026 09:15 Uhr
23.11.2026 09:15 Uhr
30.11.2026 09:15 Uhr
Mittwoch, den 17. Juni 2026
Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen Da.R. (2005) und den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen De.R. (2005) wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub (Az. 3 KLs 16/24).
Tatort: Scheeßel
Tatzeit: 21.04.2023
Tatvorwurf: Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub
Aktenzeichen: 3 KLs 16/24
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor am 21.04.2023 in Scheeßel einem gesondert Verfolgten Hilfe geleistet zu haben, indem sie seinen Plan, den Geschädigten zu überfallen unterstützt haben. Dabei sollen sie Fluchtwege gesichert haben, damit der gesondert Verfolgte den Geschädigten mehrfach in das Gesicht schlagen, mit einer Schreckschusswaffe drohen und zur Zahlung von 1.000,00 Euro zwingen könne. In der Folge habe der gesondert Verfolgte den Geschädigten in den Kofferraum seines Fahrzeuges eingesperrt und sei mit ihm zur Bank gefahren, wo der Geschädigte Geld abgehoben habe. Daraufhin habe der Geschädigte dem gesondert Verfolgten 1.000,00 Euro übergeben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 6 Zeuginnen und Zeugen geladen worden sind:
17.06.2026 09:00 Uhr (2 Zeugen)
18.06.2026 09:00 Uhr (3 Zeuginnen)
26.06.2026 09:00 Uhr (1 Zeuge)
30.06.2026 09:00 Uhr
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 22-jährigen Angeklagten (2004) wegen schweren Raubes (5 NBs 22/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Nienburg. Die Kammer zwei Zeuginnen und einen Zeugen geladen.
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Kontakt:
Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.
Beachtung der Unschuldsvermutung:
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:
· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.
· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.
· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.
· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.
Darüber hinaus gilt:
· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.
· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.
Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.
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