Logo des Landgerichts Verden (zur Startseite)

Pressemitteilungen für die Woche vom 13. bis 17. Juli 2026

Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten


Montag, den 13. Juli 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 43-jährige Angeklagte (1983) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (5 NBs 28/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat zwei Zeuginnen und zwei Zeugen geladen.

Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1982) wegen Körperverletzung (5 NBs 66/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Dienstag, den 14. Juli 2026

Um 13:00 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 36-jährigen P.B. (1989) wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. (Az. 2 KLs 14/25).

Tatort: Nienburg

Tatzeit: 20.12.2024 bis 12.06.2025

Tatvorwurf: Besonders schwere räuberische Erpressung u.a.

Aktenzeichen: 2 KLs 14/25

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor in der Zeit vom 20.12.2024 bis 12.06.2025 in Nienburg in 13 Fällen verschiedene Orte aufgesucht zu haben, um an diesen stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Dabei soll der Angeklagte in Supermärkten gestohlen und zum Teil unter Vorhalt von Bedrohungen Geld herausverlangt haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen 44 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind.

14.07.2026 13:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)

24.07.2026 09:15 Uhr (1 Zeugin, 6 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

30.07.2026 09:15 Uhr (4 Zeuginnen, 5 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

06.08.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 9 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

21.08.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

14.09.2026 11:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)

21.09.2026 09:15 Uhr (6 Zeuginnen, 9 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

24.09.2026 09:15 Uhr (2 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)

28.09.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

07.10.2026 09:15 Uhr (1 psychiatrischer SV)

Donnerstag, den 16. Juli 2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 48-jährigen Angeklagten (1978) wegen Körperverletzung (6 NBs 9/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat vier Zeugen und eine Zeugin geladen.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln