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Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten
Montag, den 11. Mai 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 35-jährigen Angeklagten (1991) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 18/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Um 10:00 Uhr beginnt die 10. große Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 68-jährigen K.U. (1959), wegen Körperverletzung mit Todesfolge (Az. 10 Ks 101/26).
Tatort: Oyten
Tatzeit: 14.07.2024
Tatvorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge
Aktenzeichen: 10 Ks 101/26
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten vor am 14.07.2024 in Oyten die ebenfalls im Mehrfamilienhaus lebende und schwer pflegebedürftige Verstorbene, welche an einer Verkrümmung der Wirbelsäule gelitten hatte, zwecks Ausziehen der Hose zur Pflege gewaltsam auf das Bett gedrückt zu haben, sodass der Körper der Verstorbenen in eine gerade Position gebracht worden sei, wodurch die Verstorbene einen Wirbelsäulenbruch mit vitaler Verletzung des Rückenmarks erlitten habe, welche zum Todes geführt habe.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 8 Zeuginnen und Zeugen sowie eine Sachverständige geladen worden sind:
11.05.2026 10:00 Uhr (4 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 SV)
12.05.2026 09:15 Uhr (2 Zeuginnen, 1 Zeuge, 1 SV)
01.06.2026 09:15 Uhr (1 SV)
02.06.2026 09:15 Uhr (1 SV)
15.06.2026 09:15 Uhr (1 SV)
Um 11:30 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1993) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 100/25). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Mittwoch, den 13. Mai 2026
Um 09:15 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 39-jährigen Angeklagten (1986) wegen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte u.a. (5 NBs 20/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Walsrode. Die Kammer hat einen Zeugen und eine Zeugin geladen.
Um 11:00 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer als allgemeine große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 73-jährigen E.D. (1953), den am Hauptverhandlungstag 55-jährigen S.M. (1970), den am Hauptverhandlungstag 60-jährigen M.M. (1965), den am Hauptverhandlungstag 44-jährigen S.R. (1981), den am Hauptverhandlungstag 50-jährigen T.G. (1976) und den am Hauptverhandlungstag 62-jährigen G.R. (1963) wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. (Az. 2 KLs 2/26).
Tatort: Diepholz
Tatzeit: 21.09.2025 bis 08.01.2026
Tatvorwurf: bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Aktenzeichen: 2 KLs 2/26
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor in der Zeit vom 21.09.2025 bis 08.01.2026 in Diepholz Cannabis, Kokain und Amphetamin von einem Dritthändler bezogen, in ihren Wohnungen gelagert und verkauft zu haben. Hierbei soll es am 21.09.2025 zur Übergabe von etwa 120 Gramm Haschisch und 220 Gramm Marihuana gekommen sein. Zudem soll es am 16.11.2025 zu einer Lieferung von 935 Gramm Amphetamin, 295 Gramm Kokain, 3.956 Gramm Marihuana und 943 Gramm Haschisch gekommen sein, wobei diese unterschiedlich auf die Angeklagten aufgeteilt worden seien.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen bislang 15 Zeuginnen und Zeugen sowie ein psychiatrischer Sachverständiger geladen worden sind:
13.05.2026 11:00 Uhr (1 psychiatrischer SV)
01.06.2026 13:30 Uhr (3 Zeugen, 1 psychiatrischer SV)
10.06.2026 09:30 Uhr (4 Zeugen, 2 Zeuginnen, 1 psychiatrischer SV)
15.06.2026 09:30 Uhr (4 Zeugen, 1 Zeugin, 1 psychiatrischer SV)
24.06.2026 09:30 Uhr (1 Zeuge, 1 psychiatrischer SV)
15.07.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
17.07.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
21.07.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
22.07.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
04.08.2026 09:30 Uhr (1 psychiatrischer SV)
Um 12:00 Uhr verhandelt die 5. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 46-jährigen Angeklagten (1979) wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (5 NBs 12/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat zwei Zeugen und eine Zeugin geladen.
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Kontakt:
Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.
Beachtung der Unschuldsvermutung:
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:
· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.
· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.
· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.
· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.
Darüber hinaus gilt:
· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.
· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.
Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.
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