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Pressemitteilung vom 7. September bis zum 11. September 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 07.09.2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 44-jährigen Angeklagten (1982) wegen Verstoßes gegen des Staatsangehörigkeitsgesetz (5b NBs 24/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Verden.

Mittwoch, den 09.09.2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 54-jährigen Angeklagten (1971) wegen fahrlässiger Körperverletzung (5b NBs 2/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Achim.

Um 11:00 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen eine am Hauptverhandlungstag 36-jährige Angeklagte (1990) wegen Betruges (5b NBs 4/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Stolzenau.

Um 14:00 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 25-jährigen Angeklagten (2001) wegen Geldwäsche (5b NBs 8/26). Zugrunde liegt ein Strafbefehl des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Nienburg.

Donnerstag, den 10. September 2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 1. große Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen die am Hauptverhandlungstag 37-jährige C.G. (1980), wegen versuchten Mordes u.a. (Az. 1 Ks 101/24).

Tatort: Bruchhausen-Vilsen,

Tatzeit: 06. 09. 2023

Tatvorwurf: versuchten Mordes u.a.

Aktenzeichen: 1 Ks 101/24

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft der Angeklagten vor am 06.09.2023 zur Verdeckung einer Straftat versucht zu haben, einen Menschen zu töten sowie eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Die Angeklagte soll mit einem Messer auf ihren zur Tatzeit Verlobten eingestochen haben, um eine Straftat zu verdecken.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt. Ladung von Zeuginnen und Zeugen sind derzeit noch nicht erfolgt.

11.09.2026, 09:00 Uhr,

11.09.2026, 09.00 Uhr,

14.09.2026, 09.00 Uhr,

17.09.2026, 09.00 Uhr.

Freitag, den 11. September 2026

Um 09:45 Uhr beginnt die 4. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 29-jährigen R.K. (1996), wegen Nachstellung u.a. (Az. 4 KLs 13/26).

Tatort: in Verden und andernorts

Tatzeit: 14.10.2025 bis zum 10.04.2026

Tatvorwurf: Nachstellung u.a

Aktenzeichen: 4 KLs 13/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten insbesondere vor, am 14.10.2026 in Martfeld einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit bedroht zu haben, eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei die Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wurde. Zudem soll der Angeklagte einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachgestellt haben, die geeignet ist,

deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln Kontakt zu dieser Person herzustellen versuchte, wobei er dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachgestellt habe.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt:

11.09.2026, 09:45 Uhr,

23.09.2026, 09.00 Uhr.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




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