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Pressemitteilung vom 5. Oktober bis zum 9. Oktober 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Mittwoch, den 07.10.2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen den am Hauptverhandlungstag 25-jährigen Angeklagten (2001) sowie den 41-jährigen Angeklagten (1984) wegen Körperverletzung (5b NBs 13/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Osterholz-Scharmbeck.

Um 14:00 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen den am Hauptverhandlungstag 35-jährigen Angeklagten (1991) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5b NBs 32/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Verden.

Freitag, den 09.10.2026

Um 10:00 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 26-jährigen M.S. (2000) wegen schweren Bandendiebstahls (Az. 2 KLs 17/26).

Tatort: Stuhr-Brinkum

Tatzeit:21.02.2026

Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl

Aktenzeichen: 2 KLs 17/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten insbesondere vor, fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich rechtswidrig zuzueignen, wobei er zur Ausführung der Tat in einen Geschäftsraum eingebrochen und ein gefährliches Werkzeug bei sich geführt sowie als Mitglied einer Bande gehandelt haben soll.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt.

02.11.2026 um 14.00 Uhr,

10.11.2026 um 09.30 Uhr,

18.11.2026 um 09.30 Uhr,

19.11.2026 um 09.30 Uhr,

02.12.2026 um 09.30 Uhr,

08.12.2026 um 09.30 Uhr,

11.12.2026 um 09.30 Uhr,

16.12.2026 um 09.30 Uhr,

22.12.2026 um 09.30 Uhr.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.

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