Pressemitteilung vom 31. August bis zum 4. September 2026
Kurzfristige Änderungen durch die Kammer bleiben vorbehalten
Freitag, den 04. September 2026
Um 09:00 Uhr beginnt die 3. große Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 21-jährigen S.M. (2004), den 27-jährigen A.D. (1999) und den 28-jährigen R.G. (1997) wegen Raubes u.a. (Az. 3 KLs 8/26).
Tatort: in Worpswede und andernorts
Tatzeit: 27.06.2022 und 28. 06.2022
Tatvorwurf: Raub u.a.
Aktenzeichen: 10 KLs 1/26
Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten vor, am 27.06.2022 in Worpswede sowie am Tag darauf, den 28.06.2022 insbesondere mit Gewalt gegen eine Person fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich zuzueignen.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt:
09.09.2026 um 09.00 Uhr
16.09.2026 um 09.00 Uhr
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Kontakt: Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten. Beachtung der Unschuldsvermutung: Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht. Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind: · Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an. · Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer. · Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten. · Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus gilt: · Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig. · Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren. · Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet. Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.
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