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Pressemitteilung vom 28. September bis zum 2. Oktober 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 28.09.2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5a. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 28-jährigen Angeklagten (1998) wegen besonders schwerer sexueller Nötigung (5a NBs 6/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht– Syke.

Mittwoch, den 30.09.2026

Um 09:00 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1997) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5b NBs 11/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in– Verden.

Um 09:15 Uhr beginnt die 10. Große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 40-jährigen M.A.P. (1986) wegen schwerer Körperverletzung (Az. 10 KLs 9/26).

Tatort: Rotenburg (Wümme)

Tatzeit: 31.01.2026

Tatvorwurf: schwere Körperverletzung

Aktenzeichen: 10 KLs 9/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten insbesondere vor im möglichen Zustand der Schuldunfähigkeit und im sicheren Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung und mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen worden sein sowie zur Folge gehabt haben soll, dass die verletzte Person ein wichtiges Glied des Körpers dauernd nicht mehr gebrauchen können soll.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt.

07.10.2026 um 09.15 Uhr,

28.10.2026 um 09.15 Uhr,


Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.





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