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Pressemitteilung vom 21. September bis zum 25. September 2026


Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 21.09.2026

Um 08:45 Uhr verhandelt die 5a. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 61-jährigen Angeklagten (1964) wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (5a NBs 8/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Diepholz.

Um 10:00 Uhr beginnt die 4. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen die am Hauptverhandlungstag 64-jährige S. D. (1961) wegen fahrlässiger Tötung (Az. 4 KLs 17/25).

Tatort: Siedenburg

Tatzeit: 13.01.2015

Tatvorwurf: fahrlässige Tötung

Aktenzeichen: 4 KLs 17/25

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft der Angeklagten vor, durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Die Angeklagte soll im Rahmen einer Hausgeburt durch Fahrlässigkeit den Tod des Fetus verursacht haben.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt.

24.09.2026 um 10.00 Uhr,

25.09.2026 um 09.00 Uhr,

02.10.2026 um 09.00 Uhr

Um 14:00 Uhr verhandelt die 5a. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 33-jährigen Angeklagten (1993) wegen fahrlässiger Tötung u.a. (5a NBs 11/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Syke.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.





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