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Pressemitteilung vom 14. September bis zum 18. September 2026

Kurzfristige Änderungen durch die Kammern bleiben vorbehalten

Montag, den 14.09.2026

Um 09:15 Uhr verhandelt die 5a. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 32-jährigen Angeklagten (1994) wegen gefährlicher Körperverletzung (5a NBs 9/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Stolzenau.

Um 13:30 Uhr verhandelt die 5a. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 46-jährigen Angeklagten (1980) wegen Bedrohung (5a NBs 17/26). Zugrunde liegt ein Strafbefehl des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Diepholz.

Dienstag, den 15.09.2026

Um 09:00 Uhr beginnt die 3. Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 42-jährigen A.H. W. (1984), wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. (Az. 3 KLs 19/25).

Tatort: in Shoulden (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) und Bad Fallingbostel

Tatzeit: 26.06.2017 bis zum 01.05.2019

Tatvorwurf: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u. a.

Aktenzeichen: 3 KLs 19/25

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Angeklagten insbesondere vor sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen zu haben und als Person über 18 Jahren dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen an dem

Kind vorgenommen zu haben, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen.

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt.

17.09.2026 um 09.00 Uhr,

22.09.2026 um 09.00 Uhr,

24.09.2026 um 09.00 Uhr.

Um 13:30 Uhr beginnt die 2. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den am Hauptverhandlungstag 33-jährigen E.C. (1993), 35-jährigen A.H. (1991), 25-jährigen I.T. (2001) und den 30-jährigen R.N. (1996), wegen schweren Bandendiebstahls u. a. (Az. 2 KLs 16/26).

Tatort: in Buxtehude, Essel und anderenorts

Tatzeit: 27.09.2025 bis zum 17.03.2026

Tatvorwurf: schwerer Bandendiebstahl u. a.

Aktenzeichen: 2 KLs 16/26

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft den Angeklagten insbesondere vor fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wobei sie gewerbsmäßig gehandelt, zur Ausführung der Tat in eine Wohnung eingebrochen und als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes gehandelt haben sollen

Die Kammer hat folgende Termine anberaumt.

02.10.2026 um 08.30 Uhr,

26.10.2026 um 08.30 Uhr,

28.10.2026 um 12.00 Uhr,

17.11.2026 um 09.15 Uhr,

26.11.2026 um 09.15 Uhr,

01.12.2026 um 09.15 Uhr,

03.12.2026 um 09.15 Uhr,

15.12.2026 um 09.15 Uhr,

17.12.2026 um 09.15 Uhr,

04.01.2027 um 09.15 Uhr,

12.01.2027 um 09.15 Uhr,

13.01.2027 um 09.15 Uhr,

19.01.2027 um 09.15 Uhr,

28.01.2027 um 09.15 Uhr,

08.02.2027 um 09.15 Uhr,

16.02.2027 um 09.15 Uhr.

Freitag, den 18. September 2026

Um 08:30 Uhr verhandelt die 5b. kleine Strafkammer die Berufungssache gegen einen am Hauptverhandlungstag 29-jährigen Angeklagten (1996) wegen Handeltreibens mit Cannabis (5b NBs 14/26). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter/in – Verden.

Kontakt:

Bitte beachten Sie, dass die Pressesprecher/innen als Spruchrichter/innen oftmals terminlich auch anderweitig gebunden sind und dadurch telefonisch nicht durchgängig erreichbar sein können. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme bittet das Landgericht Verden auch die E-Mail-Adresse LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de für die Medienvertreter zu nutzen. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird und Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

Beachtung der Unschuldsvermutung:

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Zulassung der Pressevertreterinnen und Pressevertreter

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Bezugnehmend auf Foto- und Videoaufnahmen weist das Landgericht Verden darauf hin, dass diese – vorbehaltlich anderslautender sitzungspolizeilicher Anordnungen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende – nur unter bestimmten Bedingungen gestattet sind:

· Bitte melden Sie sich per E-Mail für Videoaufnahmen an.

· Foto- und Videoaufnahmen dürfen innerhalb des Sitzungssaales jeweils 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung angefertigt werden und enden mit dem Eintreten der Kammer.

· Auf den Fluren und in den Vorzimmern ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind O-Töne mit Verfahrensbeteiligten.

· Nach Eintreten der Kammer haben die Kamerateams den Raum zu verlassen oder ihre Geräte auszuschalten und von den Verfahrensbeteiligten wegzudrehen. Die Kammer selbst darf nur kurzzeitig, das heißt für wenige Sekunden, fotografiert oder gefilmt werden.

Darüber hinaus gilt:

· Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden, etwa in anonymisierter Form (z. B. verpixelt). Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

· Das Landgericht bittet zudem, auch Fotos und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister und Sachverständigen zu anonymisieren.

· Das Fotografieren von Akten ist ebenso nicht gestattet.

Das Landgericht Verden dankt für die Beachtung dieser Hinweise und die verantwortungsbewusste Umsetzung.




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