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Pressemitteilung für die Woche vom 13. bis 17. November 2023

Montag, den 13. November 2023

Die 8. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 17 Jahre alten Angeklagten wegen Hehlerei (8 NBs 6/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter – Stolzenau. Die Kammer hat 3 Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten und einen 37 Jahre alten Angeklagten wegen Datenhehlerei (5 Ns 36/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Syke. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 14:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 29 Jahre alten Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (5 Ns 59/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Mittwoch, den 15. November 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 49 Jahre alten Angeklagten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (5 Ns 4/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg. Die Kammer hat sechs Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 53 Jahre alte Angeklagte wegen des Versuches der Körperverletzung (5 NBs 112/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Donnerstag, den 16. November 2023

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen T.K. (geboren 1995) wegen schwerer räuberischer Erpressung (Az. 2 Kls 18/21).

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten u.a. vor, am 15.09.2019 in Rotenburg durch einen gemeinsamen Tatplan mit zwei gesondert Verfolgten an der Tür der Geschädigten geklingelt und den Geschädigten aus der Wohnung in ein Fahrzeug geschoben haben soll. Sodann sollen der Angeklagte und die gesondert Verfolgten mit dem Geschädigten in ein Waldstück gefahren sein. Dort angekommen soll der Angeklagte von dem Geschädigten Geld gefordert haben. Der Geschädigte soll dem Angeklagten daraufhin das Geld aus seiner Geldbörse gegeben haben. Um der Forderung nach weiterem Geld Nachdruck zu verleihen, soll der Angeklagten den Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen und ihn getreten haben. Sodann soll der Angeklagte den Geschädigten die Hände auf den Bauch gefesselt haben. Aus Angst vor weiteren körperlichen Übergriffen, soll der Geschädigte der Aufforderung, sich in den Kofferraum zu legen, nachgekommen sein. Der Vorschlag des Geschädigten, das Geld von seiner Großmutter zu holen, soll gescheitert sein, weshalb der Angeklagte mit dem Geschädigten erneut in das Waldstück gefahren sein soll. Dort soll der Angeklagte den Geschädigten erneut ins Gesicht geschlagen haben. Schlussendlich soll der Angeklagte den Geschädigten frei gelassen haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 32 Zeugen geladen worden sind:

16.11.2023 (8 Zeugen)

20.11.2023 (9 Zeugen)

21.11.2023 (8 Zeugen)

29.11.2023 (5 Zeugen)

30.11.2023 (2 Zeugen)

11.12.2023

12.12.2023

13.12.2023

Freitag, den 17. November 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 27 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung (5 NBs 160/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 198/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Rotenburg.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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