Pressemitteilung für die Woche vom 6. bis 10. November 2023
Pressemitteilungen:
Montag, den 06. November 2023
Um 09:30 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen A.I. (geboren 1992) u.a. wegen Nachstellung (Az. 4 Kls 5/23).
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, im nicht auszuschließenden Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum zwischen dem 25.01.2022 und 08.09.2022 sowie am 14.06.2023 in Oyten wiederholt auf der Arbeits- und Ausbildungsstelle der Geschädigten erschienen zu sein, um dieser Briefe zu übergeben. Zuletzt soll der Beschuldigte auch Küchenmesser übergeben haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang 5 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:
06.11.2023 um 9:30 Uhr (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)
07.11.2023 um 09.30 Uhr (1 Sachverständiger)
14.11.2023 um 10.00 Uhr (1 Sachverständiger)
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen Verstoßes gegen das BtMG (5 Ns 17/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Verden. Die Kammer hat 1 Sachverständigen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 61 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung (5 Ns 14/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Mittwoch, den 08. November 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 65 Jahre alten Angeklagten wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz (5 NBs 97/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat fünf Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 31 Jahre alten Angeklagten und einen 43 Jahre alten Angeklagten wegen gefährliche Körperverletzung (5 Ns 51/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.
Mittwoch, den 09. November 2023
Um 09:30 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen B.D. (geboren 1999), B.S. (geboren 1997) und J.S. (geboren 1999) wegen schweren Raubes (Az. 4 Kls 3/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 13.11.2020 in Hoya aufgrund eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans den Geschädigten Betäubungsmittel, die sie bei den Geschädigten vermuteten sowie Bargeld und Wertsachen, abzunehmen. Der Angeklagte B.S. soll die Geschädigten aufgefordert haben, den Rucksack abzunehmen. Nachdem einer der Geschädigten der Aufforderung nicht nachgekommen sein soll, soll der Angeklagte B.S. den Rucksack gewaltsam an sich gezogen haben. Währenddessen soll der Angeklagte B.S. dem Geschädigten ein Springmesser vorgehalten haben. In dem Rucksack sollen sich unter anderem ein Laptop und eine Bluetooth Box befunden haben sowie mindestens 37,43 g (netto) Marihuana.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 9:30 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang vier Zeugen geladen worden sind:
09.11.2023 (4 Zeugen)
14.11.2023
22.11.2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 40 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 186/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 56 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 NBs 173/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 62 Jahre alten Angeklagten wegen Körperverletzung (5 NBs 202/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Donnerstag, den 10. November 2023
Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen D.E.H. (geboren 1988) u.a. wegen Vergewaltigung (Az. 2 Kls 15/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 02.12.2022 in Nienburg/Weser die Geschädigte zunächst auf den Kopf und das Ohr geschlagen zu haben. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte gegen den erkennbaren Willen der Geschädigten sexuelle Handlungen an dieser bzw. von der Geschädigten an sich vorgenommen haben, wobei er mit der Geschädigten den Beischlaf und ähnliche sexuelle Handlungen vollzogen haben soll, die insbesondere mit dem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sein sollen, wobei der Angeklagte gegenüber der Geschädigten Gewalt anwendetet haben soll.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 09:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang acht Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:
10.11. (1 Sachverständiger)
17.11. (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)
05.12. (3 Zeugen, 1 Sachverständiger)
21.12. (1 Sachverständiger)
09.01. (1 Sachverständiger)
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.