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Pressemitteilung für die Woche vom 20. bis 24. März 2023

Montag, den 20. März 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 30 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 Ns 33/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 49 Jahre alten Angeklagten wegen Hausfriedensbruch (5 Ns 39/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 21. März 2023

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 28 Jahre alten Angeklagten wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften (6 Ns 10/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Rotenburg (Wümme). Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 47 Jahre alten Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das BtMG (6 Ns 4/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Diepholz. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Mittwoch, den 22. März 2023

Die 4. große Strafkammer verhandelt als große Wirtschaftskammer ab 09:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen V.K. (geboren 1997) u.a. wegen Steuerhinterziehung (Az. 4 KLs 15/19).

Die Staatsanwaltschaft wirf dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 17.08.2012 bis 29.02.2016 in Rotenburg/Wümme den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt zu haben. Dabei soll der Angeklagte die Erklärung zur Einkommenssteuer zu niedrig angegeben haben. Dadurch soll ein Schaden in Höhe von 1.083.823,46 € entstanden sein.

Die Kammer hat folgende Termine –jeweils beginnend ab 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang drei Zeugen geladen worden sind:

23.03.2023

28.03.2023

29.03.2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 65 Jahre alten Angeklagten wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (5 Ns 27/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 14:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 25 Jahre alte Angeklagte wegen Vergehend nach dem Infektionsschutzgesetz (5 Ns 29/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg.

Donnerstag, den 23. März 2023

Die 3. große Strafkammer verhandelt als große Jugendkammer ab 13:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen M.B. (geboren 1971) u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 KLs 10/22).

Die Staatsanwaltschaft wirf dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 14.10.2019 bis 16.07.2020 in Borstel u.a. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen und an sich von dem Kind vornehmen lassen zu haben sowie ein Kind durch pornographische Reden eingewirkt zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine –jeweils beginnend ab 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang drei Zeugen geladen worden sind:

29.03.2023 (3 Zeugen)

30.03.2023

31.03.2023

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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