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Pressemitteilung für die Woche vom 6. bis 10. März 2023

Montag, den 06. März 2023

Um 09:15 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen H.F. (geboren 1989) u.a. wegen räuberischer Erpressung (Az. 10 KLs 6/22).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten durch insgesamt 11 Anklagepunkte unter anderem vor, am 27.08.2020 in Nienburg die Geschädigte aufgefordert zu haben, ihm 2.000,00 € zu geben unter vorzeigen einer Patrone und der Inaussichtstellung, dass ihr sonst etwas passieren könne.

Darüber hinaus soll der Angeklagte im Dezember 2020 eine weitere Geschädigte unter Vorhaltung eines Messers dazu aufgefordert haben, ihm 1.500,00 € zu geben. Der Angeklagte soll der Zeugin in Aussicht gestellt haben, dass sonst sowohl sie, als auch ihr Kinder getötet werden.

Die Kammer hat folgende Termine – Beginn jeweils 09:15 Uhr – anberaumt, zu denen insgesamt bislang 36 Zeugen und ein Sachverständiger geladen worden sind:

06.03.2023 (3 Zeugen, 1 Sachverständiger)

08.03.2023 (5 Zeugen, 1 Sachverständiger)

10.03.2023 (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)

27.03.2023 (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)

29.03.2023 (8 Zeugen, 1 Sachverständiger)

12.04.2023 (4 Zeugen, 1 Sachverständiger)

13.04.2023 (6 Zeugen, 1 Sachverständiger)

14.04.2023 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)

24.04.2023 (1 Sachverständiger)

26.04.2023 (1 Sachverständiger)

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 25 Jahre alte Angeklagte wegen Vergehens gegen das Infektionsschutzgesetz (5 Ns 29/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 52 Jahre alten Angeklagten wegen Beleidigung (5 Ns 72/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Dienstag, den 07. März 2023

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 53 Jahre alten Angeklagten wegen Steuerhinterziehung (7 Ns 1/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 39 Jahre alten Angeklagten wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs (5 Ns 16/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat sieben Zeugen geladen. Die weiteren Fortsetzungstermine sind für den 13.032023, 22.03.2023 und 31.03.2023 angesetzt.

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 58 Jahre alten Angeklagten wegen Erschleichens von Leistung (6 Ns 13/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Achim.

Mittwoch, den 08. März 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 26 Jahre alten Angeklagten wegen Betrugs (5 Ns 19/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 Ns 21/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck.

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 44 Jahre alten Angeklagten wegen Betrugs (6 Ns 42/21). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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