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Pressemitteilung für die Woche vom 27. Februar bis 3. März 2023


Montag, den 27. Februar 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 25 Jahre alten Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel (5 Ns 21/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Dienstag, den 28. Februar 2023

Die 2. große Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen U.M. (geboren 1956) und M.S. (geboren 1991) u.a. wegen Geiselnahme (Az. 2 KLs 15/20).

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 05.12.2018 in Oyten und anderenorts im bewussten und gewollten Zusammenwirken sowie aufgrund eines gemeinsamen Tatplans gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten den Geschädigten abgepasst zu haben, als dieser in sein Fahrzeug steigen wollte. Der gesondert Verfolgte und eine weitere bisher unbekannte Person sollen den Geschädigten zu Boden gebracht und ihm mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben. Sodann sollen die Angeklagten den Geschädigten in ein Fahrzeug gesetzt und ihm einen Stoffbeutel über den Kopf gezogen haben. In einem angemieteten Keller, soll der Angeklagte M. den Geschädigten gefragt haben, wo die Goldbarren und das Bargeld seien, die der Geschädigte seiner Großmutter entwendet haben soll. Als der Geschädigte ihm gesagt, er wisse es nicht, soll der Angeklagte M. dem Geschädigten Feuerzeugbenzin in die Nasenlöcher gesprüht haben, damit der Geschädigte ihm sagte, wo die Wertgegenstände seien. Zu demselben Zweck soll der Angeklagten dem Geschädigten einen entzündeten Gasbrenner vor den Schritt und an das Gesicht gehalten haben. Die Angeklagten sollen den Geschädigten später auf einem Feldweg freigelassen haben.

Die Kammer hat folgende Termine –jeweils beginnend ab 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 12 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:

28.02.2023 (3 Zeugen, 1 Sachverständiger)

07.03.2023 (7 Zeugen, 1 Sachverständiger)

14.03.2023 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)

16.03.2023 (1 Sachverständiger)

31.03.2023 (1 Sachverständiger)

19.04.2023 (1 Sachverständiger)

03.05.2023 (1 Sachverständiger)

Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:30 Uhr die Berufungssache gegen eine 26 Jahre alte Angeklagte wegen Bedrohung (6 Ns 14/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Sulingen. Die Kammer hat vier Zeugen geladen.

Mittwoch, den 01. März 2023

Die 3. große Strafkammer verhandelt als große Jugendkammer ab 09:30 Uhr die Hauptverhandlung gegen K.S. (geboren 1997) u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 KLs 1/23).

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, am 11.06.2019 und 11.05.2022 in Hodenhagen und Worpswede jeweils im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit als Person über achtzehn Jahren sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen zu haben, wobei er an dem Kind dem Beischlaf ähnliche Handlungen, nämlich solche, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden waren, vorgenommen haben soll.

Die Kammer hat folgende Termine –jeweils beginnend ab 9:30 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang fünf Zeugen und 1 Sachverständiger geladen worden sind:

01.03.2023 (3 Zeugen, 1 Sachverständiger)

15.03.2023 (2 Zeugen, 1 Sachverständiger)

21.03.2023 (1 Sachverständiger)

22.03.2023 (1 Sachverständiger)

Donnerstag, den 02. März 2023

Die 1. große Strafkammer verhandelt als ab 09:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen D.T. (1982) u.a. wegen versuchten Mordes (Az. 1 Ks 101/23).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 07.09.2022 in Verden, E-Center, auf die Geschädigte mit einem Messer (Klingenlänge 5,8 cm) eingestochen zu haben. Die Geschädigte soll auf die Avancen des Angeklagten nicht eingegangen sein, weshalb der Angeklagte durch die Tat seine Ehre wiederherstellen wollte. Die Stiche habe der Angeklagte wahllos in Richtung Kopf, Hals und Thorax geführt. Als die Geschädigte am Boden lag, soll der Angeklagten weiterhin auf sie eingestochen haben.

Die Kammer hat folgende Termine –jeweils beginnend ab 9:00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 1 Sachverständiger geladen worden ist:

09.03.2023 um 09.30 Uhr (1 Sachverständiger)

10.03.2023 (1 Sachverständiger)

31.03.2023 (1 Sachverständiger)

03.04.2023 (1 Sachverständiger)

11.04.2023 (1 Sachverständiger)

14.04.2023 (1 Sachverständiger)

21.04.2023 (1 Sachverständiger)

25.04.2023 (1 Sachverständiger)

08.05.2023 (1 Sachverständiger)

16.05.2023 (1 Sachverständiger)

23.05.2023 (1 Sachverständiger)

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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