Pressemitteilung für die Woche vom 13. bis 17. Februar 2023
Montag, den 13. Februar 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 Ns 27/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Mittwoch, den 15. Februar 2023
Die 3. große Strafkammer verhandelt als große Jugendkammer ab 09:00 Uhr die Hauptverhandlung gegen H-D.H. (1959) u.a. wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes (Az. 3 Kls 15/22).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 18.12.2020 in Schwanewede sexuelle Handlungen an sich von einem Kind vorgenommen haben zu lassen und gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen von dieser an sich vorgenommen haben zu lassen und hierbei gegenüber der Geschädigten Gewalt angewendet zu haben.
Die Kammer hat folgende Termine anberaumt, zu denen insgesamt bislang vier Zeugen geladen worden sind:
15. Februar 2023 (3 Zeugen)
16. Februar 2023 (1 Zeuge)
8. März 2023
9. März 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 41 Jahre alten Angeklagten wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls (5 Ns 36/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Achim. Die Kammer hat 8 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
Die 6. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 31 Jahre alte Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (6 Ns 65/21). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat 2 Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.