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Pressemitteilung für die Woche vom 30 Mai bis 2. Juni 2023

Donnerstag, den 01. Juni 2023

Um 09:00 Uhr beginnt vor der 3. großen Strafkammer als große Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen P.N. (geboren 2000) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Az. 3 KLs 20/22).

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in den Zeiträumen 22.06. – 02.08.2017 und 28.06. – 08.08.2018 in Twistingen und anderenorts sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen zu haben.

Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 9.00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang 4 Zeugen und 1 Sachverständigen geladen worden sind:

01.06.2023 (2 Zeugen)

06.06.2023 (3 Zeugen)

09.06.2023

15.06.2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 26 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges (5 Ns 19/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 36 Jahre alten Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (5 NBs 92/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter –Sulingen.

Freitag, den 02. Juni 2023

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 25 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 127/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Diepholz.

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 137/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Stolzenau. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass in dieser Woche der Aufbau für die Domweih in Verden beginnt und somit das Parken vor dem Landgericht oder Amtsgericht nicht möglich ist. Es wird darum gebeten, dies zu berücksichtigen.

Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.

Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.

Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.


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