Pressemitteilung für die Woche vom 15. bis 19. Mai 2023
Montag, den 15. Mai 2023
Um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen M.B. (geboren 1994) wegen schwerer räuberischer Erpressung (Az. 2 KLs 6/23).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 20.01.2023 in Verden den Verkaufsraum einer Tankstelle betreten zu haben und der Geschädigten eine echt aussehende Spielzeugpistole vorgehalten zu haben. Dabei soll er sie zur Herausgabe des Bargeldes aufgefordert haben. Der Angeklagte soll 750 € entwendet haben.
Die Kammer hat folgende Termine – jeweils beginnend ab 9.00 Uhr - anberaumt, zu denen insgesamt bislang sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen worden sind:
15.05.2023 (6 Zeugen, 1 Sachverständiger)
24.05.2023 (1 Sachverständiger)
07.06.2023 (1 Sachverständiger)
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 10:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 46 Jahre alten Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (5 Ns 15/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Diepholz. Die Kammer hat sechs Zeugen geladen.
Mittwoch, den 17. Mai 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 9:15:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 78 Jahre alten Angeklagten wegen Straßenverkehrsgefährdung (5 NBs 87/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat einen Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 11:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 56 Jahre alten Angeklagten wegen Beleidigung (5 Ns 56/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Osterholz-Scharmbeck.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.