Pressemitteilung für die Woche vom 2. bis 5. Mai 2023
Mittwoch, den 03. Mai 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:15 Uhr die Berufungssache gegen einen 41 Jahre alten Angeklagten wegen falscher Verdächtigung (5 Ns 55/21). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Walsrode. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 13:00 Uhr die Berufungssache gegen eine 48 Jahre alte Angeklagte und einen 50 Jahre alten Angeklagten wegen Diebstahls (5 NBs 89/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Nienburg. Die Kammer hat drei Zeugen geladen.
Donnerstag, den 04. Mai 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 24 Jahre alten Angeklagten wegen sexueller Nötigung (5 Ns 20/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Diepholz. Die Kammer hat acht Zeugen geladen.
Freitag, den 05. Mai 2023
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 24 Jahre alten Angeklagten und einen 23 Jahre alten Angeklagten wegen Geldfälschung (5 NBs 104/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Schöffengericht – Verden.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.