Pressemitteilung für die Woche vom 3. bis 6. April 2023
Mittwoch, den 05. April 2023
Die 8. kleine Strafkammer verhandelt als kleine Jugendkammer ab 09:30 Uhr die Berufungssache gegen einen 21 Jahre alten Beschuldigten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (8 Ns 11/22). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendrichter –Verden.
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt ab 12:00 Uhr die Berufungssache gegen einen 23 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen Hausfriedensbruch (5 Ns 34/23). Zugrunde liegt ein Urteil des Amtsgerichts – Strafrichter – Verden. Die Kammer hat zwei Zeugen geladen.
Für Fragen bittet das Landgericht Verden (Aller) die neu eingerichtete E-Mail-Adresse für die Medienvertreter zu nutzen: LGVER-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Verden weist darauf hin, dass in den Räumlichkeiten des Landgerichts (und der Stadthalle Verden, soweit diese für Gerichtsverfahren durch das Landgericht genutzt wird) grundsätzlich ein Fotografier- und Filmverbot besteht.
Hiervon abweichend können zugelassene Pressevertreterinnen und Pressevertretern – soweit keine anderslautenden sitzungspolizeilichen Anordnungen vom Vorsitzenden einer Verhandlung getroffen werden – im Sitzungssaal Bilder und Filmaufnahmen anfertigen. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind aber nur zulässig, wenn diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte (in anonymisierter Form; gepixelt o.ä.) veröffentlicht werden. Bilder und Aufnahmen während der Sitzung sind nicht zulässig.
Das Landgericht Verden bittet, auch Bilder und Filmaufnahmen der anwesenden Wachtmeister zu anonymisieren.